Was tun, wenn man die Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn nicht mehr erkennen kann? "Bodenmarkierungen, die man nicht sieht, gelten auch nicht", stellt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar. Ausgenommen davon sind lediglich blaue Markierungen von Kurzparkzonen. "Diese müssen nicht sichtbar sein, Kurzparkzonen gelten immer", so die Juristin. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gelten allgemeine Fahrregeln: Auf der äußerst linken bzw. rechten Spur darf man nach links bzw. rechts abbiegen und auf der mittleren geradeaus fahren. Wichtig sei, auf Ortsunkundige Rücksicht zu nehmen.
Gelten Verkehrszeichen, die unter der Schneehaube verschwinden? Auch hier gilt laut der Juristin ein klares "Nein". Verkehrszeichen, die man nicht erkennen kann, werden ungültig. Jedoch mit zwei Ausnahmen: "Vorrang geben"- oder "Halt"-Schilder sind an der äußere Form erkennbar und müssen daher beachtet werden.
Muss ich mein Auto vor der Fahrt völlig abkehren? "Jein" - Laut Kraftfahrgesetz (KfG) muss der Fahrzeuglenker dafür sorgen, dass er von seinem Platz aus das Verkehrsgeschehen überblicken kann. Was genau das bedeutet, ist nicht fix geregelt. Die ÖAMTC-Juristin rät aber, Autoscheiben und Spiegel von Schnee zu befreien. Auch das Dach sollte man abkehren. Wird der mitgeführte Schnee zur Gefahr für andere, entstehen Haftungsprobleme oder es drohen Schadenersatzzahlungen nach einem Unfall. Die Kennzeichen müssen übrigens frei von Schnee und Schmutz sein, sonst drohen Strafen (Organmandat zwischen 30 und 40 Euro).
Darf ich in der Stadt mit Schneeketten auf Sommerreifen fahren? Schneeketten auf Sommerreifen sind nur bei durchgehender Eis- und Schneeschicht erlaubt. Alternativ darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein oder man muss das Auto stehen lassen.
Der ARBÖ riet in einer Aussendung dazu, das Auto mit einem "Schnee-Not-Set" für längere Fahrten oder bei Stau auszurüsten. Dazu gehören Gegenstände wie Decken oder warme Bekleidung, Eiskratzer, Handbesen oder Handschuhe, die beim Schneeabkehren oder beim Kettenanlegen gegen Kälte schützen. Scheibenfrostschutz sollte man nachfüllen und eine Reserve mitführen. Zudem rät man beim ARBÖ, das Auto möglichst vollgetankt zu halten, damit bei einem Notstopp die Autoheizung weiter betrieben werden kann.
Das ARBÖ-Notfallpaket:
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