Anfechtung möglich?

VP kritisiert Eberau-Fragestellung

Burgenland
07.01.2010 14:16
Kritik an der für 21. März geplanten Volksbefragung zum Thema Asyl-Erstaufnahmezentrum im Südburgenland kommt nun von der VP. Er habe Zweifel, ob die Fragestellung rechtlich okay sei, so Leo Radakovits, Präsident des VP-Gemeindebundes bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Radakovits rät, die Frage vor dem Beschluss in der Landesregierung, der kommende Woche erfolgen soll, umzuformulieren.

Offiziell habe man noch gar keinen Text erhalten, heißt es von der Volkspartei. An den Gemeindebund seien dagegen bereits Fragen seitens der Bürgermeister herangetragen worden, so Radakovits, der auf das Volksbefragungsgesetz des Landes verwies.

Problem mit Volksbefragungsgesetz?
Dieses lege im Paragraf Eins fest, dass von einer Volksbefragung Angelegenheiten, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen oder die ausschließlich eine individuelle behördliche Entscheidung erfordern, ausgeschlossen sind. Der vom Büro des Landeshauptmanns per Aussendung bekanntgegebene Fragetext laute aber: "Sind Sie dafür, dass die Landesregierung ihre Zustimmung zur erforderlichen Umwidmung von Grundstücken erteilt und Landesinfrastruktur bereitstellt, damit in Ihrer Gemeinde eine Erstaufnahmestelle für Asylwerber errichtet werden kann?"

Anfechtung ob der Fragestellung möglich?
Wenn gefragt werde, ob das Land einer Umwidmung zustimmen solle, "dann ist das eine behördliche Angelegenheit und die ist mit Bescheid durch die Landesregierung zu erledigen", so Radakovits. Er schließe nicht aus, dass aufgrund der Fragestellung eine Anfechtung möglich sei. Eigentlich handle es sich um zwei Fragen, weil auch das Bereitstellen von Landesinfrastruktur einbezogen sei, argumentierte Radakovits weiter. "Was ist Landesinfrastruktur? Soll eine Straße nicht zur Verfügung gestellt werden?" Er habe "größte Bedenken", man sollte sich bemühen, eine gemeinsame Vorgangsweise zu finden. Die Volksbefragung sei "zu wichtig, um hier das Ganze vielleicht unsicher zu machen bzw. dann Spekulationen offen zu lassen."

Raumplanungsnovelle seit Mittwoch in Kraft
Die am 29. Oktober des Vorjahres vom Landtag beschlossene Novelle zum Raumplanungsgesetz ist unterdessen per Mittwoch, in Kraft getreten. Sie räumt dem Land durch die Widmung von "Sondergebieten" ein Mitspracherecht bei der Errichtung von Bauvorhaben wie Krankenhäusern, Klöstern und Burgen – aber auch etwa einer Erstaufnahmestelle – ein. Die Landesregierung muss dazu künftig im Raumplanungsbeirat die Zustimmung geben.

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