Achtung, Fahrverbot

Neuerungen für Autoreisende im Ausland

Motor
07.01.2010 09:43
Auch dieses Jahr gibt es im europäischen Ausland wieder neue Regeln, Bestimmungen und Änderungen für Autofahrer. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
(Bild: kmm)

In Deutschland wurden sechs neue Umweltzonen eingerichtet. In Bonn, Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Osnabrück und Münster darf man nur noch mit einer Plakette in solche Zonen einfahren. Diese gibt Auskunft über den Feinstaub-Ausstoß eines Fahrzeuges. Münster führte eine verschärfte Form der Umweltzone ein, in der nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren dürfen. In Frankfurt und Bremen gelten nur noch die gelbe und grüne Plakette. In Berlin und Hannover ist die Einfahrt überhaupt auf die grüne Plakette beschränkt.

In Serbien wurden bereits im Dezember neue Verkehrsbestimmungen eingeführt. So wurde die Promillegrenze von 0,5 auf 0,3 reduziert. Für Fahranfänger gelten sogar 0,0 Promille. Die Strafen für Alkoholsünder wurden verschärft. Je nach Promillewert werden Geldstrafen von umgerechnet bis zu 321 Euro verhängt. Bei mehr als zwei Promille drohen sogar 15 Tage Gefängnis. Für Autofahrer, die einen Alkoholtest verweigern, klicken noch an Ort und Stelle die Handschellen.

Weitere Neuerungen: Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, neben Verbandspaket, Warndreieck und einem Ersatzlampenset sind nun auch ein Ersatzreifen und eine Warnweste mitzuführen. Diese ist beim Verlassen des Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer Panne anzulegen. Auch das Mitführen des Europäischen Unfallberichtes ist ab sofort obligatorisch.

Lenker, deren Fahrzeuge so viel Lärm verursachen (dazu zählt auch das Abspielen von Musik), dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr hören können, müssen mit Strafen von ca. 32 Euro rechnen. Die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet wurde von 60 auf 50 km/h reduziert. Im Bereich von Schulen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur noch 30 km/h. Telefonieren am Steuer ist nur noch mit (portablen) Freisprecheinrichtungen gestattet. Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei müssen Fahrer und alle Beifahrer im Auto bleiben. Verstöße gegen diese Verordnung können sich mit 5.000 Dinar (ca. 53 Euro) zu Buche schlagen.

In der Slowakei müssen jetzt alte Vignetten von der Windschutzscheibe entfernt werden. Ebenfalls für eine bessere Sicht soll eine Bestimmung zu GPS-Geräten dienen. Diese dürfen nicht mehr in der Mitte der Frontscheibe angebracht werden. Der Bereich ist jedoch nicht genau definiert und nur mit "das Sichtfeld des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden" umschrieben. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (darunter schwere Wohnmobile) müssen auf Autobahnen, Schnell-und Bundesstraßen eine kilometerabhängige Maut entrichten. Diese wird vollelektronisch über ein an der Windschutzscheibe befestigtes Gerät "OBU" (On Board Unit) abgebucht. Das Lesegerät ist an Tankstellen und in der Nähe von Grenzübergängen erhältlich.

Mit dem neuen Jahr gibt es in Tschechien für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Preiserhöhungen und eine neue Vignettenart. Die 7-Tages-Vignette wird durch die neue 10-Tages-Plakette ersetzt (250 Tschechische Kronen bzw. ca. 10 Euro). Die Jahresvignette kostet 1.200 Kronen (ca. 46 Euro) statt bisher 1.000 Kronen. Der Preis für die Monatsvignette wurde von 300 auf 350 Kronen (14 Euro) erhöht. Änderungen gibt es auch für die Fahrer von schweren Wohnmobilen: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen eine kilometerabhängige Maut entrichten und nicht wie bisher eine Vignette kaufen. Das benötigte "Premid" funktioniert ähnlich wie die heimische Go-Box und ist an Tankstellen erhältlich. Außerdem wurden die Alkoholkontrollen verschärft: Bei jeder Verkehrskontrolle ein Alkotest obligatorisch. Es gilt ein generelles Alkoholverbot.

Ungarn wird voraussichtlich im Februar 2010 seine Vignettenpreise um 15 bis 17 Prozent anheben. Genauere Infos sind noch nicht bekannt. "Wer die Jahresvignette noch im Jänner kauft, wird aber auf jeden Fall billiger wegkommen", heißt es beim ÖAMTC.

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(Bild: kmm)



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