Wiederaufnahme?

Verurteilter im Sexmord von Gmunden wittert Chance

Oberösterreich
18.10.2018 05:00

Laut Strafprozessordnung kann jeder Verurteilte die Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen, sofern er neue Beweismittel einbringt, die als geeignet erscheinen, einen Freispruch zu erwirken. Der im Sexmord an der Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51) in Gmunden verurteilte Helmut St. glaubt, solche Beweise gefunden zu haben.

Es ist der bereits zweite Wiederaufnahmeantrag von Helmut St., der im Juli 2014 von einem Welser Schwurgericht wegen Vergewaltigung und Mordes aufgrund unterlassener Hilfeleistung zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Zuletzt hatte das OLG ein Neuaufrollen des Prozesses abgelehnt. Ihm geht es um einen Pokal als infrage kommende Tatwaffe, der - laut einem Privat-Sachverständigen für Spurenkunde - mit den tödlichen Kopfverletzungen von Ingrid Sch. ganz klar in Einklang zu bringen sei. Das Emblem, das Relief und der Sockel der Trophäe sollen sich in den Kopfwunden des Opfers spiegelbildlich abgedruckt haben.

Pokal als mögliche Tatwaffe
Andere Verletzungsursachen seien laut Gutachten daher „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auszuschließen. Die in einer Gmundner Villa lebende 51-Jährige soll nicht an Folgen von Faustschlägen oder einem Sturz auf Waschbetonplatten ihres Gartens gestorben sein. Unerklärlicherweise ist der Pokal als mögliche Tatwaffe aber während der gesamten Hauptverhandlung überhaupt nicht thematisiert worden.

Keine Täter-DNA
Zweifelhaft sei außerdem ein Salzburger Gerichtsmediziner, der - trotz fehlender fachlicher Kompetenz - behauptet habe, dass ein Kontakt von St. mit dem Pokal nicht auszuschließen wäre, auch wenn darauf von ihm keine DNA-Spur zu finden ist. Wissenschaftliche Tests hätten inzwischen aber belegt, dass auf der Trophäe durch die Schläge zwangsläufig auch DNA des Täters verblieben sein muss.

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