Trotz Auswanderung

Salzburgerin kassierte 79.000 € Familienbeihilfe

Salzburg
16.10.2018 13:05

Insgesamt rund 79.000 Euro Familienbeihilfe hat eine Salzburgerin, die mit ihrer Familie 2007 nach Kanada ausgewandert war, vom österreichischen Staat kassiert. Die heute 42-Jährige hat das Finanzamt nie von dem Umzug informiert, meldete sich auch nicht ab und bezog bis 2016 zu Unrecht Geld für ihre vier Kinder. Die Behörden kamen ihr schließlich auf die Schliche, am Landesgericht Salzburg fasste die Frau am Dienstag deshalb drei Monate Haft auf Bewährung aus.

Wegen „massiver Probleme rundherum“ hatte die Familie im Sommer 2007 die Zelte in Österreich abgebrochen und versuchte in Kanada einen Neuanfang. Zu diesem Zeitpunkt bezog die Frau bereits für die vier Kinder Familienbeihilfe, den letzten Antrag hatte sie drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt. Daran, dass auf dem Antragsformular vermerkt war, jede Wohnsitzänderung müsse binnen vier Wochen gemeldet werden, konnte sie sich nicht mehr erinnern.

„Habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes“
„Ich habe damals einfach nicht nachgedacht. Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes, weil ich ja österreichische Staatsbürgerin bin“, sagte die Frau am Dienstag vor dem Schöffensenat. Das hatte jedenfalls zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiterhin die Familienbeihilfe ausbezahlte.

Bereits 20.000 Euro zurückgezahlt
Und das Geld dürfte die Familie auch dringend gebraucht haben, denn der Neustart gestaltete sich sehr holprig und gelang anfangs nur mit finanzieller Hilfe der Oma. „Wir haben nicht gewusst, ob wir es dort schaffen.“ Erst seit einem Jahr sei klar, dass die Familie in Kanada bleiben und einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen wolle. Mittlerweile verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstützung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. „Ich würde es gerne rückgängig machen.“ 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen auch an die Finanz zurückgezahlt.

Drei Monate Haft auf Bewährung wegen schweren Betrugs
Das Gericht sah bei der Frau dennoch „zumindest die geringste Form des Vorsatzes“ und verurteilte sie wegen schweren Betrugs zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Die teilweise Schadenswiedergutmachung, ihre bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis in der Sache wurden dabei als mildernd gewertet. Da weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger ein Rechtsmittel ergreifen wollen, ist der Spruch bereits rechtskräftig. Und weil die Strafe in der Höhe auch nicht im Strafregister aufscheint, muss die 42-Jährige auch keine Komplikationen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.

Österreich hat hohe Kosten für ins Ausland überwiesene Familienbeihilfen zu tragen. 2016 etwa lag die entsprechende Summe bei 273 Millionen Euro. Die Regierung hat deswegen im Mai ein Gesetz zur Kürzung dieser Zahlungen beschlossen.

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