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Reform nötig: Zivildienst soll attraktiver werden

Österreich
16.10.2018 09:51

Wegen geburtenschwacher Jahrgänge können derzeit nicht ausreichend junge Männer für den an sich beliebten Zivildienst rekrutiert werden. Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) will dieses Problem beheben und hat deshalb eine Reform angeordnet, die den Zivildienst moderner und attraktiver machen soll. Gleichzeitig sollen Bürokratie abgebaut und die Zahl jener Organisationen, die auf die Dienste von Zivildienern zurückgreifen, reduziert werden. „Wir müssen genau darauf achten, dass die jungen Männer zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden“, so Edtstadler.

„Zivildiener sind wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft und vor allem für die soziale Infrastruktur äußerst bedeutsam“, betonte die Staatssekretärin am Dienstag. 2017 wurden 14.907 Männer den 1700 Zivildienstorganisationen zugewiesen, die Bedarfsdeckung lag bei rund 93 Prozent. Die größten Trägerorganisationen sind Rettungsorganisationen und Katastrophenschutzeinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen.

„Die aktuellen Zahlen belegen, dass der Zivildienst ausgesprochen beliebt ist. Durch die geburtenschwachen Jahrgänge müssen wir aber leider einen Rückgang bei den Zivildiensterklärungen feststellen. Mit der Novelle wollen wir daher einerseits den Zivildienst für junge Männer weiter modernisieren. Andererseits müssen wir genau darauf achten, dass Zivildiener zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden“, so Edtstadler, die heuer im Februar auch zu Gast bei krone.tv war.

Das sind die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Höhere Qualifikation durch zeitgemäße Ausbildung
Zivildienstleistende sollen während ihres Zivildienstes ein E-Learning-basiertes Ausbildungsmodul zum Thema Staatsbürgerschaftskunde absolvieren. Dabei sollen den jungen Männern Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Grund- und Freiheitsrechte sowie der Weg der Bundesgesetzgebung und EU-Recht vermittelt werden. Besteht der Zivildienstleistende den E-Learning-Test, soll eine Eintragung in die Kompetenzbilanz erfolgen.

Sicherung der Ausbildungsqualität
Moderne Organisationen sollen die Vorteile digitaler Lernmethoden nutzen. Auch für Vorgesetzte von Zivildienern wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert. Die Absolvierung des Moduls ist verpflichtend und muss alle drei Jahre aufgefrischt werden. Es gilt als Voraussetzung für die Anerkennung als Zivildiensteinrichtung.

Strenge Bedarfskontrolle
Derzeit werden Zivildiensteinrichtungen auf unbestimmte Zeit anerkannt. Künftig soll Einrichtungen, die über drei Jahre keinen Bedarf angemeldet haben, die Anerkennung automatisch entzogen werden.

Verhinderung von Missbrauch
Derzeit ist eine vorzeitige Entlassung eines Zivildienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen bei einer durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich. Das hatte in der Praxis vermehrt Kettenkrankenstände zur Folge. Ist der Zivildienstleistende demnach innerhalb dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung, beginnt die 18-Tage-Frist von vorne zu laufen. Zukünftig soll es daher eine maximal mögliche Krankenstandsdauer von in Summe 21 Kalendertagen geben - unabhängig davon, ob der Zivildiener dazwischen wieder tageweise in der Einrichtung anwesend ist. Bei Erreichen dieser Dauer wird der Zivildiener künftig automatisch vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen.

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