„Nicht schuldig“

Wipfelwanderweg ist erneut Fall fürs Gericht

Steiermark
15.10.2018 19:00

Um Amtsmissbrauch und Untreue geht es in einem Prozess, der jetzt nach zwei Jahren Pause in Leoben fortgesetzt wird. Angeklagt ist Max Haberleitner, Ex-Bürgermeister von Rachau (heute Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld). Er soll sich einst als Geschäftsführer des neuen Wipfelwanderwegs selbst zu hohe Grundstückspachten ausgezahlt und am Gemeinderat vorbei entschieden haben.

„Wie muss man sich das vorstellen: Haben Sie als Verpächter und Pächter mit sich selbst über die Pachthöhe verhandelt?“, will Richterin Tanja Gutnik über die Vorgänge der Jahre 2007 bis 2010 wissen. „Was soll ich dazu sagen“, erwidert der Angeklagte konsterniert.

Dreifacher Interessenskonflikt: Geschäftsführer, Grundstückseigentümer, Bürgermeister
Die Richterin legt nach: „Ist Ihnen klar, dass es da widersprüchliche Interessen gibt - noch dazu, wenn das Geld, das Sie verwalten, nicht Ihr eigenes ist?“ Antwort erneut: „Was soll ich dazu sagen.“

Zwischen 26.000 Euro und 40.000 Euro liegt laut einem Gutachten die Summe, die Haberleitner als Grundstückseigentümer zu viel kassiert haben soll - von einer GmbH, der er selbst als Geschäftsführer vorstand. Dass er als Bürgermeister außerdem den 100-Prozent-Eigentümer der GmbH vertrat, macht die Sache noch delikater.

Wer hat wann was unterschrieben?
Mit Nachdruck will die Vorsitzende des Schöffengerichts Licht in den riesigen Aktenstoß bringen: Wer hat wann welche Verträge unterschrieben? War der Gemeinderat über die Vorgänge informiert?

Ja, sagt der Ex-Bürgermeister. Nein, sagen die Gemeinderats-Protokolle. Das gilt auch für einen von der Gemeinde beschlossenen Kredit über 800.000 Euro, den der Bürgermeister laut Anklage eigenmächtig in Schweizer Franken umwandelte - was die einstige 612-Seelen-Gemeinde durch die massive Verteuerung des Franken nach der Finanzkrise 2008 an den Rand des Ruins brachte.

„Wollte mir keinen Vorteil herausschlagen“
Haberleitner plädiert nach wie vor auf „nicht schuldig“. Bei vielen Entscheidungen sei er überfordert gewesen und habe sich auf seine juristischen Berater verlassen. „Ich war von Anfang an unglücklich, dass die Wahl des Bauplatzes auf mein Grundstück gefallen ist. Mir war bewusst, dass das nicht gut ausschaut. Ich hatte ja keine Ausbildung zum Geschäftsführer. Aber ich wollte mir wirklich keinen Vorteil herausschlagen.“

Am Mittwoch wird der Strafprozess mit weiteren Zeugen fortgesetzt; ein Urteil soll am kommenden Montag fallen. Für Haberleitner gilt die Unschuldsvermutung.

Matthias Wagner
Matthias Wagner
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