Fahndung nach Soldaten
Eine Person, deren Wunsch auf Änderung ihres Personenstands von männlich auf weiblich von den Behörden abgelehnt worden war, hatte Beschwerde beim VfGH eingereicht. Dieser hat nun entschieden, dass weder ein Operationszwang für Transsexuelle bestehe noch die betroffene Person entsprechende Gutachten vorlegen müsse.
Hat die Behörde Zweifel an der Änderung des Geschlechts, liege es demnach auch an ihr, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben - und nicht an dem Betroffenen.
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