Das Nachrichtenmagazin "profil" hatte über die angeblich freiwillige Rückkehr der 21-Jährigen zu ihrem Entführer berichtet. Der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher wies diese Darstellung entschieden zurück, es habe lediglich drei gescheiterte Versuche von Kampusch gegeben, aus der Gefangenschaft zu flüchten.
"Tiefpunkt der Berichterstattung"
"Der Verfasser dieser Zeilen erweist dem Nachrichtenmagazin keinen guten Dienst, indem er Lügen verbreitet, die vom Oberstaatsanwalt binnen kürzester Zeit widerlegt werden konnten", so Kampusch in einer Presse-Aussendung. Sie sei über die Unterstellung, dass sie eine freiwillige Rückkehr zum Täter selbst bestätigt hätte, entsetzt: "Dieser Bericht ist ein Tiefpunkt der Berichterstattung über meine Vergangenheit."
Zu den drei gescheiterten Fluchtversuchen, die Mühlbacher am Wochenende nannte, nahm Kampusch ebenfalls Stellung. Im Jahr ihrer Selbstbefreiung habe es mehrere erfolglose Versuche gegeben, zu fliehen. "Ich bin einmal nach wenigen Metern beim Gartentor zusammengebrochen und wurde ein anderes Mal vom Täter nach wenigen Sekunden gefasst, weil ich aufgrund extremer Unterernährung und massiver psychischer Einschüchterung viel zu schwach war, zu entkommen."
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