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camera_altIm Prozess gelogen?In Tankstelle gefundenFall im BurgenlandPersönliche ErklärungHersteller beruhigt
Nachrichten > Österreich
11.10.2018 14:20

Im Prozess gelogen?

Akte Maurer: Richter will Verfahren gegen Kläger!

  • (Bild: Klemens Groh, Martin A. Jöchl, krone.at-Grafik)

Nächster Akt im Fall Sigrid Maurer: Nun könnte auf den Bierlokal-Besitzer, der die Ex-Grüne geklagt hatte, ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen. Der Anstoß dazu kommt aber nicht etwa von der jüngst Verurteilten, sondern vielmehr von jenem Richter, der das Verfahren geleitet hatte: Stefan Apostol wird nämlich der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, dass er überzeugt ist, dass der Lokalbesitzer im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht gelogen habe.

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Ob ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dazu werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenaussagen kommen sollte, drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft.

  • (Bild: Martin Jöchl)
  • Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin
    Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin
    (Bild: Jöchl Martin)

Unglaubwürdige Aussagen
Apostol hatte in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde. Mehrmals hatte der Richter in dem Verfahren dem 40-Jährigen erklärt, dass er als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe.

Maurer postet Reaktion auf Twitter
Neben der üblen Nachrede setzte es für Maurer einen weiteren - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch, da sie gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Sie hätte den mutmaßlichen Verfasser demnach kontaktieren müssen. Am Mittwoch hatte Maurer erneut via Twitter auf dieses Urteil reagiert und Screenshots einer Facebook-Konversation sowie einer E-Mail gepostet: „Um meine journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren“, antwortet Maurer darin, „bitte ich Sie, mir einen Identitätsnachweis sowie eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass diese Nachricht tatsächlich von Ihnen verfasst und gesendet wurde.“

Kosten von 7000 Euro
Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4000 Euro wären für die „erlittene Unbill“ an den Kläger zu berappen. Die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil bekämpfen. Am Donnerstag meldete zudem der Anwalt des Bierlokal-Besitzers, Adrian Hollaender, volle Berufung an.

Video: Maurer „sehr erschüttert“ über Urteil

Video: APA

Hassposting veröffentlicht
Maurer hatte im Mai bekannt gemacht, dass sie vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. Sie veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer.

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