Mit Hammer erschlagen

Zwölf Jahre Haft für Mord an Pensionistin (91)

Wien
10.10.2018 17:11

„Ich bin unschuldig. Ich hab nie Kontakt mit ihr gehabt.“ Das erklärte ein 20 Jahre alter Bursche, der am Mittwoch in Wien vor Gericht stand. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer, so soll er Ende Jänner eine 91-jährige Frau in deren Wohnung im Bezirk Penzing mit einem Hammer und einem Holzscheit zu Tode geprügelt haben. Die Pensionistin erlag Stunden nach dem blutigen Angriff ihren schweren Verletzungen. Das Gericht glaubte den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten schlussendlich nicht - das Urteil fiel allerdings mit dem knappest möglichen Stimmverhältnis von 5:3 Stimmen im Sinne der Anklage aus. Der 20-Jährige wurde wegen Mordes - nicht rechtskräftig - zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Ein Gutachten belastete den Angeklagten massiv. So konnten DNA-Mischspuren des Beschuldigten sowie des Opfers sowohl auf der Krücke der Frau als auch auf der spitzen Seite des Hammers festgestellt werden.

Wie bei der Obduktion festgestellt wurde, hatte die Pensionistin einen Hammerschlag gegen das Ohr und zumindest zwei weitere Schläge mit einem Holzscheit erlitten. Vier weitere Hiebe gegen ihren Kopf konnten keinem konkreten Gegenstand zugeordnet werden. Die 91-Jährige war nicht sofort nach dem Angriff gestorben: „Ich kann gesichert sagen, dass die Frau noch länger gelebt hat und erst nach einiger Zeit an einer Hirnlähmung nach einem Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbruch gestorben ist“, führte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp aus.

Der Bluttat war laut Anklage offenbar ein Diebstahl vorausgegangen. So soll die Schwester des Beschuldigten, die sich in der Vergangenheit immer wieder Geld von der betagten Frau geborgt hatte, die Pensionistin eines Tages in deren Wohnung bestohlen haben. Als sie das Fehlen des Geldes bemerkte, forderte die Pensionistin die Schwester des 20-Jährigen auf, den Betrag zurückzugeben. Zudem sprach sich der Diebstahl in dem Haus, in dem die 91-Jährige lebte, rasch herum. Schließlich ließ sich die rüstige Seniorin von den übrigen Bewohnern dazu überreden, die Polizei einzuschalten.

Danach musste die 91-Jährigen laut Anklage ein Martyrium durchleben. Die mutmaßliche Diebin sowie deren Angehörige begannen die Frau offenbar zu terrorisieren, weshalb sich die Pensionistin schlussendlich sogar nach einer neuen Bleibe umsah.

Bei einem Wien-Aufenthalt - der 20-Jährige lebt eigentlich in seiner serbischen Heimat - erfuhr schließlich auch der Angeklagte von dem Vorfall. Seine Schwester jedoch beteuerte, zu Unrecht beschuldigt zu werden. Daraufhin suchte der 20-Jährige die Pensionistin am 23. Jänner auf, die sich allerdings auch von ihm nicht dazu bewegen ließ, die Anklage zurückzunehmen. „Da dürfte die Situation eskaliert sein“, meinte der Staatsanwalt.

Knappest mögliches Stimmverhältnis
Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Stimmverhältnis im Sinn der Anklage aus. Hätte nur ein weiterer Geschworener den Unschuldbeteuerungen des Angeklagten geglaubt, wäre dieser freizusprechen gewesen. Nach der Urteilsverkündung reagierte der Verurteilte trotzig und erklärte in Richtung des vorsitzenden Richters: „Ich bin mir dessen bewusst, dass ich das nicht gemacht habe.“ Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte der junge Serbe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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