Viele Verschärfungen

Neues Waffengesetz steht jetzt auf Prüfstand

Österreich
09.10.2018 06:00

Viel Zündstoff birgt die Novelle des Waffengesetzes, die am Montag in eine vierwöchige Begutachtung ging. Wie berichtet, gilt ab 1. Jänner 2019 ein rigoroses Waffenverbot für Personen aus Drittländern, im Gegenzug dazu kommen (bürokratische) Erleichterungen für Jäger, Justizwachebeamte und die Militärpolizei.

Das Gesetz soll Mitte Dezember beschlossen werden und am 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Und es enthält - die „Krone“ berichtete - eine Reihe an Verschärfungen. Ein Eckpfeiler ist dabei praktisch die „Entwaffnung“ von Personen, die sich im öffentlichen Raum gerne mit Kampf- und Klappmessern bzw. Macheten aufhalten. Ihnen drohen 360 Euro Geldstrafe oder eine Woche Haft.

Bis zu zehn Prozent der Bewerber für Schusswaffen-Besitz ungeeignet
Wer künftig eine Waffenbesitzkarte lösen möchte, kann das dafür notwendige psychiatrische Gutachten nicht beliebig oft wiederholen - wer dreimal scheitert, wird gesperrt. Zwischen den Prüfungen wird eine sechsmonatige „Abkühlphase“ eingezogen. „Damit kann verhindert werden, dass ein Lerneffekt bei den Fragen eintritt“, erklärt Militärpsychologin Cornelia Egger. Laut Statistik sind fünf bis zehn Prozent der Bewerber für den Besitz einer Schusswaffe ungeeignet.

Aber das Gesetz sieht an anderer Stelle auch Erleichterungen vor. So erhalten nun auch Beamte der Justizwache sowie der Militärpolizei Zugang zum Waffenpass - sie dürfen damit künftig (wie seit Jahren auch Polizeibeamte) in der Freizeit Waffen am Körper tragen. Vor allem die Justizwache hat in der Vergangenheit immer wieder zu dieser Maßnahme gedrängt, nachdem sich viele Beamte von Häftlingen bedroht fühlten.

Dass sich Menschen überhaupt bewaffnen wollen, hat laut Egger psychologische Gründe: „Das Schutzbedürfnis - für sich selbst oder die Familie - ist ein natürliches Phänomen.“

Oliver Papacek und Sandra Ramsauer, Kronen Zeitung

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