Amtsposse in Wien

Hundelackerl: Frauchen droht 1000-€-Strafe

Wien
08.10.2018 15:00

Nach einem offenbar achtmonatigen Ermittlungsverfahren verschickte nun die MA 58 (Wasserrecht) eine Vorladung an eine Wiener Hundebesitzerin: Ihr Cocker Spaniel habe „am 3. 2. 2018 auf der Krongasse“ auf den Gehsteig uriniert. Das Frauchen ist fassungslos, denn für das Lackerl droht eine Geldstrafe.

„Warum sollen Hunde plötzlich nicht mehr auf den Asphalt des Gehsteigs oder der Straße ihr Lackerl machen dürfen? Das ist der erste derartige Fall, von dem wir erfahren“, sind auch die Kolleginnen in der „Krone“-Tierecke von dem Schreiben der Magistratsabteilung 58 überrascht.

„Rechtsbeistand Ihrer Wahl“ gestattet
In dieser Vorladung wird die Hundebesitzerin zur Stellungnahme ins Amtsgebäude in der Dresdner Straße bestellt, sie könne auch „einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl“ beiziehen. Bemerkenswert ist auch die „Ermittlungsdauer“ bei der MA 58 in der Causa „Hundelackerl auf der Krongasse“: Der inkriminierte Haxerlheber sei bereits am 3. Februar 2018 beobachtet worden, also acht Monate vor der nun am 27. September verfassten Vorladung.

„Da muss ein Irrtum passiert sein“
Nach § 2 des geltenden Reinhaltegesetzes wären eine Geldbuße von 50 bis 1000 Euro oder sogar vier Tage Haft juristisch korrekt: Jede Verunreinigung von Straßen und auch öffentlichen Grünflächen (Parks) ist nämlich seit 2008 verboten. Die „Krone“ fragte Stadträtin Ulli Sima, ob ab sofort alle 55.000 Hundebesitzer mit ständigen Strafen zu rechnen haben. Antwort aus deren Büro: „Da muss ein Irrtum in der MA 58 passiert sein, das wollen wir natürlich nicht.“

Kronen Zeitung

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