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camera_alt„Respekt vor dem Tier“Wo ist Impfstoff?Nach Razzien„Urteil nicht erfüllt“Einsatz in Bratislava
Nachrichten > Welt
05.10.2018 08:35

„Respekt vor dem Tier“

Italien will rituelles Schächten verbieten

  • Lega-Chef Matteo Salvini
    Lega-Chef Matteo Salvini
    (Bild: AFP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

In Italien soll die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung verboten werden: Die Rechtsaußen-Partei Lega hat unter der Federführung von Innenminister Matteo Salvini zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt, die die bisherigen Ausnahmen aufheben sollen. „Es ist  eine Frage des Respekts vor dem Tier als fühlendem Wesen“, hieß es dazu. Italien würde damit anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Polen oder der Schweiz folgen, in denen die rituelle Schlachtung bereits verboten ist.

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Sowohl Juden als auch Muslime sehen Schächten als wichtigen Teil der Religionsausübung, Verfechter von Tierschutzrechten empfinden dieses Ritual allerdings als unnötig grausam. Nun will die rechtspopulistische Lega die Ausnahmen aufheben, die bisher erlaubt haben, Tiere ohne Betäubung die Kehle aufzuschneiden und ausbluten zu lassen, wie es die beiden Religionen vorsehen.

  • (Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Ziel: Gleichgewicht zwischen Traditionen und europäischen Werten
Wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern schreibt die Gesetzeslage in Italien vor, dass Tiere nicht leiden dürfen, wenn sie für Fleischkonsum getötet werden. Im Sinne der Religionsfreiheit wurden aber bisher Ausnahmen zugelassen. Mit den neuen Regelungen solle ein Gleichgewicht zwischen kulturellen Traditionen und europäischen Normen und Werten gefunden werden, berichtet die italienische Tageszeitung „Il Giornale“.

  • Ein Halal-Fleischhauer in Frankreich
    Ein Halal-Fleischhauer in Frankreich
    (Bild: AFP)

In den neuen Gesetzesentwürfen wird es noch eine neue Verpflichtung geben: Auf Fleischprodukten muss demnach künftig auch die Art der Schlachtung angegeben werden. So sei ausreichend Transparenz beim Verbraucher sichergestellt.

Diskussionen über Schächten auch in anderen Ländern Europas
Erst heuer hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit darstellen. Anlass war eine Vorschrift in Belgien, die eine Ausnahmeregelung aufgehoben hatte: Seitdem dürfen rituelle Schlachtungen nur noch in zertifizierten Schlachthäusern durchgeführt werden. Davor waren diese während des islamischen Opferfestes auch an anderen, kurzzeitig zugelassenen Orten erlaubt. Auch in Niederösterreich wurde über eine Eindämmung von Schächtungen diskutiert, nach einem medialen Aufruhr wurde die geplante neue Regelung allerdings großteils wieder verworfen.

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