Rechtsexperte:

Die Kassen-Fusion bricht mehrfach Verfassungsrecht

Oberösterreich
05.10.2018 13:30

Die Fusion der Länder-Gebietskrankenkassen zu einem zentralen „Moloch“ widerspricht in mehren Punkten unserer Bundesverfassung, ist Experte Theo Öhlinger überzeugt. Damit untermauert er zwar die Argumente von AK-Präsident Johann Kalliauer und GKK-Obmann Albert Maringer gegen die Fusion. Doch der Weg zu ihrer Anfechtung beim Verfasungsgerichtshof wäre höchst steinig

„Entmündigt und enteignet“ sehen Kalliauer und Maringer die 1,3 Millionen Versicherten der Gebietskrankenkasse in Oberösterreich. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger konnte das am Donnerstag (4. Oktober) in der AK in Linz anhand mehrerer Widersprüche zwischen dem Entwurf des Fusionsgesetzes und der Bundesverfassung untermauern.

Gleichstand zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Zentral zum Beispiel an der künftig vorgesehenen Parität (6:6)  der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter im künftigen zentralistischen Leitungsgremium: „Selbst im Ständestaat (1933 bis 1938) war das Verhältnis 3 zu 1 zugunsten der Arbeitnehmer“, so Öhlinger.

Schwieriger Weg zum Höchstgericht
Allerdings können GKK oder AK den Verfassungsgerichtshof nicht anrufen, das ginge nur über komplexe Individualbeschwerden einzelner Versicherter - oder durch ein Drittel der Nationalratsabgeordneten bzw. eine Landesregierung.

Unser Kommentar dazu („Ob der Enns“)
Wenn schon von vornherein klar ist, dass ein Gesetz, wie das  über die Kassenfusion, gleich in  mehreren Punkten verfassungswidrig ist, so wäre doch eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof hilfreich. Der könnte dabei mit einer Art aufschiebenden Wirkung (wie im Verwaltungsrecht) schon zu Beginn der Prüfung die schlimmsten Auswüchse verhindern. Viel gescheiter, als nach vielen Jahren eine Kassenfusion rückabwickeln zu müssen, weil sie vor dem Höchstgericht nachträglich zerplatzt. Doch leider ist in Österreich so eine Vorabprüfung nicht vorgesehen. Und die schwarzblaue „anklageberechtigte“ Landesregierung ist Wien zu hörig.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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