„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
07.10.2018 17:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Bearbeitungsgebühr in Kulanz erlassen
Wenn es das Wetter erlaubt, fährt die 94-jährige Mutter von Daniela L. aus Klagenfurt (Ktn.) täglich mit dem öffentlichen Bus an den Wörthersee. Kürzlich hatte die an Altersdemenz erkrankte betagte Dame jedoch vergessen, mit ihrer Kundenkarte der Verkehrsbetriebe ein Ticket im Bus zu buchen. Und deshalb 65 Euro Strafe erhalten. „Nach einer Vorsprache wurde meiner Mutter die Strafe zwar erlassen, für die Bearbeitung wurden aber 20 Euro verrechnet“, so Frau L. Auf unsere Anfrage reagierten die Stadtwerke Klagenfurt prompt und menschlich. Die Bearbeitungsgebühr wurde in Kulanz erstattet.

Vertrag ausnahmsweise gekündigt
Im Juli hatte Gernot M. aus Wien einen Schlaganfall erlitten. Weil die Dauer seines Krankenhausaufenthalts und der anschließenden Rehabilitation nicht absehbar war, wollte die Mutter des 48-Jährigen den Vertrag mit einem Kabelnetzanbieter, für den monatlich rund 100 Euro anfallen, stilllegen bzw. kündigen.  „Dies wurde vom Unternehmen aber bedauerlicherweise abgelehnt“, schilderte die Mutter des Wieners. Auf Bitte der Ombudsfrau prüfte UPC den Fall neuerlich und stimmte aufgrund der besonderen Umstände ausnahmsweise einer Kündigung zu.

Für Wohnung kein Bürge notwendig
Sie erfüllte alle Voraussetzungen für eine SMART-Wohnung - das sind spezielle   günstige Wohnungen, u. a. für Singles. Trotzdem sollte Janine T. ihre eigene Bleibe nur erhalten, wenn sie einen Bürgen hat, der im Notfall die Miete zahlt. „Ich arbeite in meinem Beruf Vollzeit, verdiene ausreichend. Deshalb verstehe ich diese Vorgehensweise nicht“, bat die Wienerin um Hilfe. Das Wohnservice Wien teilte dazu mit, dass die Förderungsberechnung von Frau T. seit der Registrierung 2016 nicht aktualisiert worden sei. Nach einer Neuberechnung stehe nun fest, dass für die Wohnungsvergabe kein Bürge notwendig ist.

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