Lebenslange Haft, lautete im März das Geschworenenurteil gegen einen Italiener (42), der im Zuge eines Autogeschäfts den Thaurer Reini S. ermordete. Das Oberlandesgericht gab der Berufung nicht statt und bestätigte dieses Urteil. Erschwerend sind unter anderem die Heimtücke und die Brutalität der Tat.
Wie mehrfach berichtet, war dem beliebten Tiroler Bankangestellte ein Auto-Geschäft mit dem Italiener zum tödlichen Verhängnis geworden. Einstimmig sprachen die Geschworenen den 42-Jährigen schuldig, sein Opfer betäubt, stranguliert und in seinem Audi A6 im Kofferraum abgelegt zu haben. Dort fand ihn die Polizei nach einem Hinweis. Der Italiener war dann in Marseille (Frankreich) festgenommen worden - unmittelbar bevor er samt dem schwarzen Subaru von Reini S. mit der Fähre nach Tunesien übersetzen wollte.
Milderndes?
Die Verteidigung machte in der kurzen Berufungsverhandlung unter anderem geltend, dass die Sicherstellung der Beute als mildernd zu werten sei. Das Oberlandesgericht verwies auf die massiven Vorstrafen des Italieners. Er war schon 2014 in Deutschland aufgefallen. Damals hatte er zwei Männer in einem Hotel mit Schlafmitteln betäubt und sie dann um 9000 Euro sowie Handys erleichtert.
Heimtücke und Brutalität
Als weiteren Grund für die Bestätigung der lebenslangen Haft wurde die besondere Heimtücke und Brutalität gewertet. „Das Opfer hatte keine Chance auf Gegenwehr“, sagte der Senatsvorsitzende Anton Mayr. Zudem hatte der Italiener mit fingierten SMS den Angehörigen des Mordopfers weismachen wollen, dass dieser eine außereheliche Affäre pflegte und deshalb verschwunden sei - ein besonders verwerflicher Trick.
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