„Krone“-Ombudsfrau

Mahnungen trotz bereits retournierter Ware

Ombudsfrau
17.09.2018 10:00

Verwundert war eine Niederösterreicherin - sie erhielt von einem Versandhandel Mahnung für Artikel, die sie längst an diesen zurückgeschickt hatte. Die Ombudsfrau konnte der Leserin helfen!

Im April bestellte Irmgard N. bei einem Versand-Shop zwei Türgitter und zwei Sesselpolster. Weil ihr letztere aber nicht gefielen, schickte die Wienerin diese an das Unternehmen retour. „Nun erhalte ich für die retournierten Sitzkissen dauernd Mahnungen“, ärgerte sich die Leserin. Wie sich kurze Zeit später herausstellte, hatte Frau N. die Retoure nicht an die Rücksendeadresse der Firma, sondern an die anderslautende Wiener Innenstadtadresse gesandt. „Mir wurde aber am Telefon gesagt, dass ich sie genau dorthin schicken soll“, beteuerte die ältere Dame, die erfolglos versuchte das Missverständnis aufzuklären.

Auf Ombudsfrau-Anfrage bedauerte Shop24Direct die Unannehmlichkeiten und reagierte kundenfreundlich: Das Kundenkonto habe man bereinigt, die Warenretoure eingebucht. Außerdem habe man der Leserin für die nächste Bestellung die Versandkosten sowie einen kleinen Teilbetrag gutgeschrieben.

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