Kleinkind angegriffen

„Verfallen“: Keine neuen Besitzer für Rottweiler

Wien
12.09.2018 13:23

Unverändert kritisch ist der Gesundheitszustand jenes kleinen Buben, der am Montagvormittag im Wiener Bezirk Donaustadt von einem Rottweiler attackiert worden war. Das 17 Monate alte Kleinkind befand sich am Mittwoch weiter in Lebensgefahr. Eine Einvernahme der Besitzerin des Hundes ist nach wie vor ausständig, sie hatte bei dem Angriff 1,4 Promille Alkohol im Blut. Was das Schicksal des Rottweilers betrifft, herrscht weiterhin Ungewissheit. Nach Ablauf einer Einspruchsfrist geht der Hund in den Besitz der Stadt Wien über, danach würden „weitere Schritte“ gesetzt werden, hieß es.

Wie berichtet, hatte sich der angeleinte Hund in den Abendstunden bei einem Spaziergang losgerissen, das Kind, das zwischen seinen Großeltern ging, attackiert und sich in dessen Kopf verbissen. Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin selbst nicht eingegriffen, berichtete Polizeisprecherin Irina Steirer. Vielmehr war es eine Passantin, die selbstlos einschritt.

Alkoholisierung „als Erschwerungsgrund“
Wie Steirer weiter erklärte, habe die Besitzerin des rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführschein gemacht, auch habe das Tier sämtliche Impfungen, so die Sprecherin. Weitere Zwischenfälle mit dem Rottweiler seien bislang nicht bekannt gewesen, erklärte Steirer. Die starke Alkoholisierung der Besitzerin - immerhin 1,4 Promille - „kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen“, meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.

Ein Anrainer, der nur Augenblicke nach der Attacke am Ort des Geschehens war, sieht die Schuld an dem blutigen Vorfall allein bei der Besitzerin (siehe auch Video oben). „Der Hund kann nichts dafür. Hätte er zur Leine auch einen Beißkorb getragen, wäre das alles nicht passiert“, erklärte er gegenüber krone.at. Ähnlich sieht das auch so mancher krone.at-Leser.

Rottweiler wird nicht mehr vermittelt
Ausständig ist bislang noch die Einvernahme der Halterin. Der Rottweiler war der Frau nach dem Vorfall abgenommen und im städtischen Tierquartier auf einer Quarantänestation untergebracht worden. Wie es mit dem Tier weitergeht, ist unklar: Hatte es zunächst seitens der Polizei geheißen, dass der Rottweiler nach einer eingehenden Prüfung womöglich an neue Besitzer vermittelt werden könnte, gab es diesbezüglich Mittwochmittag eine Absage seitens der Stadt Wien. Wie eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima erklärte, sei der Hund nach diesem Vorfall gesetzlich „verfallen“.

Der Besitzerin wird der Vierbeiner dauerhaft entzogen, allerdings hat die Halterin theoretisch eine Einspruchsfrist von sechs Wochen und könnte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einbringen. Falls dies nicht geschieht oder die Beschwerde abgelehnt wird, geht der Hund in den Besitz der Stadt über. Anschließend würden „weitere Schritte“ gesetzt, wurde betont. Welche dies sein könnten, das werde erst entschieden.

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