Arbeitete als Security

Bin-Laden-Leibwächter bewachte sogar Flughäfen!

Ausland
11.09.2018 06:50

Ausgerechnet der ehemalige Leibwächter des Terrorpaten Osama bin Laden, Sami A., hat in Deutschland bei einer Sicherheitsfirma gearbeitet. Obwohl als islamistischer Gefährder eingestuft, sei A. in den Jahren 2000 und 2001 für die Bewachung von Flughäfen und Krankenhäusern zuständig gewesen, heißt es. Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden, könnte aber aufgrund eines Gerichtsurteils wieder nach Deutschland einreisen. Allerdings verweigern ihm die tunesischen Behörden bislang die Ausreise.

Neben seiner Tätigkeit als Security hatte Sami A. in Deutschland auch als Fahrgastzähler in öffentlichen Bussen und Bahnen gearbeitet, wie die „Bild“ unter Berufung auf Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts berichtete. Jene Sicherheitsfirma schützt und bewacht neben Flughäfen, Banken, Krankenhäusern und Einrichtungen der Bundeswehr auch Prominente und Großveranstaltungen. Auf Anfrage erklärte das Unternehmen, die Personalie sei nicht mehr überprüfbar, weil sie zu lange zurückliege.

Auch ein weiterer als islamistischer Gefährder eingeordneter Mann namens Mohammed T. soll bei der Firma gearbeitet haben. Ihn hätten die Sicherheitsbehörden als früheres führendes Mitglied der Terrororganisation Al-Kaida eingestuft. Polizei- und Justizbehörden hätten gewusst, dass Sami A. und Mohammed T. im Security-Bereich tätig gewesen seien, heißt es.

Gehörte Leibgarde Bin Ladens an
Sami A. lebte bis zu seiner Abschiebung mit Frau und Kindern in Bochum im Ruhrgebiet. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass Sami A. wegen der Unrechtmäßigkeit seiner Abschiebung nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Wann dies geschehen könnte, hängt von den Behörden seines Heimatlandes Tunesien ab.

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