Verfahren eingestellt

Tod von Polizeihund hat keine rechtlichen Folgen!

Österreich
02.09.2018 06:00

Paukenschlag rund um den schrecklichen Tod von Polizeihund „Zorro“, der im Juli in einem Auto qualvoll verendet ist. Der betroffene steirische Polizist (51), der sich keiner Schuld bewusst war, bekam von der Staatsanwaltschaft Graz nun Rückendeckung: Strafrechtlich ist ihm nichts vorzuwerfen, das Verfahren wurde also eingestellt.

Am 26. Juli fuhr der Beamte von Graz nach Ilz (51 Kilometer entfernt), um dort Erledigungen zu machen. „Zorro“ blieb in dem im Schatten abgestellten Auto, laut Lenker waren zwei Scheiben komplett und die Heckscheibe einen Spalt weit offen. Laut Erhebungen der Polizei war der Kollege gut zwei Stunden weg, „Zorros“ Todeskampf dauerte zumindest eine Stunde

Die Staatsanwaltschaft Graz prüfte den Fall nun strafrechtlich - und stellte das Verfahren wegen Tierquälerei ein. Es sei nicht widerlegbar, dass der Mann den Hund, bevor er ihn im Auto zurückließ, mit Wasser versorgt hatte. Der Wagen stand im Halbschatten, die Seitenscheiben waren geöffnet, wie auch die Heckklappe. Strafrechtlich, also etwa ein Vorsatz, ist dem Mann damit nichts vorzuwerfen, ließ die Staatsanwaltschaft am Samstag wissen.

Ermahnung bis hin zur Entlassung“
Nun geht es mit einem Disziplinarverfahren weiter, laut den Richtlinien der Polizei hätte der Hund nie so lange im Fahrzeug sein dürfen. „Von einer Ermahnung bis hin zur Entlassung ist alles möglich“, so ein Polizeisprecher, ehe nun eine unabhängige Disziplinarkommission die Causa übernimmt. Lehrer, Richter, Polizisten - in diesem Gremium können aus allen Beamtenkreisen Personen sitzen und entscheiden.

Alexander Petritsch, Kronen Zeitung

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