„Alles ist möglich“

ÖGB-Präsident kämpferisch, droht Generalstreik?

Österreich
01.09.2018 11:13

Mit Blick auf die Herbstlohnrunde hat ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian durchaus kämpferische Töne hören lassen. Die Gewerkschaftsbewegung werde die Verschlechterungen durch das neue Arbeitszeitgesetz nicht hinnehmen, kündigte Katzian an. „Wir holen uns zurück, was uns genommen wurde, mit allen Möglichkeiten, die eine Gewerkschaft hat“, betonte er. Im Herbst könnte es daher auch zu gemeinsamen Streiks aller Gewerkschaften kommen.

Im September wollen bei einer Konferenz erstmals alle Gewerkschaften gemeinsam das Vorgehen bei den KV-Verhandlungen besprechen. Dort solle der Preis für das Gesetz gemeinsam festgelegt werden, wie Katzian am Samstag bei einer Pressekonferenz in Wien erklärte. „Gemeinsam werden wir im Herbst Forderungen durchsetzen - mit jeder Faser unseres Herzens.“ „Alles ist möglich“, beantwortete Katzian die Frage, ob es dann auch Streiks aller Gewerkschaften geben werde.

„KV-Verhandlungen werden sehr heavy“
Auch PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer Wimmer kündigte an, dass die KV-Verhandlungen im Herbst „sehr heavy“ würden. „Es wird nicht gutgehen und es wird sich rächen“, so Wimmer. Im Herbst wolle man gehörige Änderungen durchsetzen. „Nur mehr Geld wird hier definitiv nicht reichen.“

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ hatten im Juli noch vor der Sommerpause die Einführung des 12-Stunden-Tages durchgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Demnach sind ab sofort 20 Überstunden pro Woche erlaubt. Bisher waren grundsätzlich 320 Überstunden pro Jahr zulässig. Den einzigen Schutz, so die Arbeiterkammer, biete jetzt nur mehr die EU-Arbeitszeitrichtlinie, derzufolge in einem Zeitraum von 17 Wochen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen. Eine in der Praxis schwer überprüfbare Regelung, wie AK-Präsidentin Renate Anderl findet. Sie bleibt bei ihrer Kritik: „Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche kostet die Arbeitnehmer Freizeit und Gesundheit.“

Verkürzte Ruhezeiten treffen etwa Tourismusbeschäftigte
Härten durch die verkürzten Ruhezeiten könnten etwa für Beschäftigte im Tourismus entstehen, meint ein Grazer Arbeitsrechtler. Bisher müssten zwischen zwei Dienstschichten mindestens elf Stunden liegen, nun reduziere die Regierung die Mindestfreizeit auf acht Stunden.

Günther Löschnigg, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Graz, geht insgesamt davon aus, dass der 12-Stunden-Tag die Ausnahme bleiben wird. Der 12-Stunden-Tag sei eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit, aber „de facto wird es sich wie jetzt auch bei acht bis zehn Stunden einpendeln, insbesondere aufgrund der Kostenfrage“, sagte der Experte am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“. Denn die Überstundenzuschläge blieben ja erhalten, veränderten sich nicht und Überstundenzuschläge gebe es grundsätzlich auch für die elfte und zwölfte Stunde.

Die elfte und zwölfte Stunde könne dem Gesetz zufolge ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nur: Ob ein Arbeitnehmer dieses Ablehnungsrecht tatsächlich wahrnimmt, weil er unter dem Druck einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehe, ist für den Experten fraglich. „Bei der gleitenden Arbeitszeit hätten wir eine Verlängerung der Normalarbeitszeit auf zwölf Stunden, in diesen Fällen kommt es überhaupt zu keiner Überstundenarbeit und dementsprechend kommt es auch zu keinem Überstundenzuschlag.“

„Unterschreiben Sie nichts“
„Dieses Gesetz ist ein Mehrarbeitsgesetz“, so ÖGB-Chef Katzian am Samstag. Den im Gesetz proklamierten Kündigungsschutz für Beschäftigte, die sich weigern, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, gebe es ebenfalls nicht. „In Österreich gibt es keinen generellen Kündigungsschutz, daher ist es durch die neue Regelung nun jederzeit möglich, Arbeitnehmer zu kündigen, wenn sie nicht länger arbeiten wollen.“ „Die Freiwilligkeitsgarantie ist ein großer Fake“, so Katzian. „Das Gesetz bringt damit ausschließlich Verbesserungen für die Arbeitgeber. Über die Arbeitnehmer wird buchstäblich drübergefahren“.

Katzian richtete einen Appell an alle Beschäftigten, kommenden Montag keine neuen Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber vorschnell zu unterschreiben. „Bitte unterschreiben Sie nicht, sondern lassen Sie die Vereinbarungen erst von einem Experten überprüfen“. Die Gewerkschaft hat dafür bereits eine eigene Arbeitszeit- Hotline eingerichtet, an die sich betroffene wenden können.

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