FDP gegen Spähsoftware

Verfassungsbeschwerde gegen „Staatstrojaner“

Web
20.08.2018 12:40

Die deutsche FDP hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner eingelegt. Der Einsatz solcher Spähsoftware auf Computern oder Smartphones greife in „unverhältnismäßiger Art und Weise“ in den „empfindlichen Bereich der digitalen Privatsphäre“ ein, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Montag.  Er zeigt sich überzeugt vom Erfolg der Klage: Die Große Koalition überschreite mit dem Staatstrojaner „bewusst“ die Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Mithilfe der Spähsoftware können Ermittler etwa die Kommunikation in Messengerdiensten überwachen. Die Ermittlungsbehörden verteidigen den Einsatz der Technik als notwendiges Mittel, um im Zeitalter verschlüsselter Online-Kommunikation gegen Verdächtige ermitteln zu können.

Bei der Vorstellung der FDP-Klage in Berlin nannte der Verfahrensbevollmächtigte Nikolaos Gazeas die Online-Durchsuchung den „schwersten Eingriff“ in die Rechte der Bürger, den die Strafprozessordnung vorsehe. „Denn wer den Computer oder das Smartphone eines Menschen ausliest oder sogar kontinuierlich überwacht, weiß heutzutage letztlich fast alles über ihn.“

„Beim Denken zuschauen“
Der Staatstrojaner ermögliche es den Ermittlern nicht nur, die Daten auf einem Rechner zu durchforsten, sagte der Anwalt. Er erlaube auch eine Überwachung in Echtzeit, als ob ein Ermittler beständig einen Blick über die Schulter auf den Rechner werfe und alles mitbekomme - und beispielsweise auch verworfene Passagen einer E-Mail oder eines Textes lesen könne. Die Online-Durchsuchung sei somit die einzige Maßnahme in der Strafprozessordnung, „die es sogar erlaubt, dem Menschen beim Denken zuzuschauen“.

Es müsse gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, so die frühere FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Weil der Gesetzgeber mal wieder austesten will, was denn noch im digitalen Zeitalter an Grundrechtseinschränkungen möglich ist.“

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