OLG-Urteil

Tochter missbraucht: Haft um ein Jahr verlängert

Tirol
18.08.2018 08:28

Ein Mann missbraucht seine eigene Tochter - ab ihrem 12. Lebensjahr. Vor dem Innsbrucker Schöffengericht wird er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er sowie die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Nun wurde seine Haft verlängert: „Die Sanktionierung des Erstgerichts war zu gering“, lautete das Urteil am OLG.

Seine Taten seien teilweise beim Versuch geblieben, sein Mandant sei umfangreich geständig - und er habe das wertvollste auf der Welt verloren: nämlich seine Familie. Der Verteidiger des bereits verurteilten Mannes versuchte den Dreirichter-Strafsenat von einem milderen Urteil für seinen Mandanten zu überzeugen. Dieses lautete in erster Instanz viereinhalb Jahre Haft und 1000 Euro Schmerzensgeld.

Schwerer und langjähriger Missbrauch
Der Staatsanwalt hingegen plädierte für das genaue Gegenteil: „Der schwere und langjährige Missbrauch der eigenen Tochter, beginnend ab dem 12. Lebensjahr, bedarf einer höheren Strafe“, hieß es von Seiten des Anklägers. Das milde Urteil sei außerdem nicht mit anderen vom Oberlandesgericht verhängten Strafen in Einklang zu bringen.

Haftstrafe verlängert
Das sah auch der Dreirichter-Strafsenat unter Vorsitz von Werner Urbaner so. „Von überwiegenden Milderungsgründen kann keine Rede sein“, hieß es am Oberlandesgericht. Denn beim Versuch seien die Taten erst dann geblieben, als die Gattin des türkischstämmigen Mannes in Karenz und somit Zuhause war - vorher habe der Missbrauch mehrmals wöchentlich stattgefunden. Da es sich beim Opfer um die eigene Tochter handelte, komme zudem der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses hinzu, hieß es bei der Urteilsverkündung. Die Haft wurde nun um ein Jahr verlängert. 

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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