Einkommen aus Betrug

Gericht: Auch Kriminelle müssen Steuern zahlen

Österreich
10.08.2018 06:50

Auch Kriminelle sind steuerpflichtig, wie ein aktueller Fall beweist. Ein Blick in einschlägige Entscheidungen der Gerichte und Finanzbehörden zeigt die Skurrilität der Rechtslage: Buchhalter, die hohe Beträge abzweigen, müssen für die unterschlagenen Gelder Abgaben zahlen, Räuber und Einbrecher hingegen nicht. Umstritten ist, wie es um einen Auftragsmord steht …

Für die Finanzbehörden gilt der Grundsatz: Steuerpflichtig ist alles, was im weitesten Sinn mit einer herkömmlichen Tätigkeit in Einklang zu bringen ist. Dass auch Kriminelle zur Kassa gebeten werden, wird so begründet: Rechtmäßiges und unrechtmäßiges Einkommen unterschiedlich zu besteuern würde eine Ungleichbehandlung darstellen.

Zuhälter wegen Abgabenhinterziehung angeklagt
Das geht so weit, dass auch ein Zuhälter, der Prostituierte mit Schlägen zur Arbeit gezwungen hat, ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung bekam. Die Gewaltanwendung tue für die Steuer nichts zur Sache, der Rest sei als Gewerbe einzustufen, hieß es.

In einem aktuellen Prozess im niederösterreichischen Korneuburg wurde ein Geschäftsmann, der bereits wegen Betrugs verurteilt worden ist, zu 50.000 Euro Finanzstrafe verurteilt. Verteidiger Ernst Schillhammer nahm die Strafe sofort an. Sein Mandant hat den Schaden - was ungewöhnlich ist - wiedergutgemacht.

Raub und Einbruch sind „steuerfrei“
Betrug und Untreue ist in den meisten Fällen steuerpflichtig. Es spielt sich ja im Umfeld des normalen Wirtschaftslebens ab. Die Abgaben werden von den Finanzbehörden nach einem Strafverfahren fast immer eingefordert. „Steuerfrei“ dagegen sind Raub und Einbruch. Das hat mit üblicher Arbeit nichts zu tun.

Ist ein Auftragsmord einkommenssteuerpflichtig?
In den Entscheidungen gibt es sogar einen Streit, ob ein Auftragsmörder Steuer zahlen müsste. Das Bundesfinanzgericht neigt zu der Ansicht: Dies sei möglicherweise als „Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ durchaus als einkommenssteuerpflichtig einzuordnen.

Kronen Zeitung

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