Kläger atmen durch

EU-Urteil stoppt 110 kV-Freileitung durchs Almtal

Oberösterreich
09.08.2018 08:00

Es ist zwar nur ein Erfolg bei der Verzögerungstaktik, dennoch lässt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Gegner der 110-kV-Freileitung von Vorchdorf nach Kirchdorf jubeln. Sie hatten einen Landesbescheid angefochten, bekamen nun Recht. Es ging darum, ob für die Trassenaushiebe eine Rodungsbewilligung und infolge eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist.

„Wir haben keine Zeit zum Sekt trinken gehabt, haben bei der Heimfahrt von Luxemburg die Pressemeldungen hinaus gejagt“, sagt Michael Praschma aus Vorchdorf, ein Gegner der 100 kV-Leitung durchs Almtal. Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof um Klärung der Rechtslage aufgefordert, ob der geplante Trassenaufhieb als Rodung gilt. Der Trassenaufhieb sind jene Flächen, auf denen es zu Fällungen kommen kann, damit der Mindestabstand zur Leitung gewahrt bleibt. Entscheidend war, dass eine Rodung ab 20 Hektar UVP-pflichtig ist.

Kommt nun UVP?
Die neun Kläger aus dem Almtal sind überzeugt, dass nun eine solche UVP nötig ist. Ob das wirklich der Fall ist, wird nun gerichtlich geprüft. Das wird ca. 18 Monate dauern. Die Netz Oberösterreich Gmbh der Energie AG wird so lange die Arbeiten stoppen.

Innviertler gehen leer aus
Nichts bringt das Urteil jenen Innviertlern, die gegen die 100 kV-Leitung zwischen Raab und Ried kämpfen - dort gibt es zu wenig Wald. Interessant wird es hingegen für die Interessensgemeinschaft „Mühlviertler Landschaft“, die nun Morgenluft wittert. Dort ist die Energie AG erst im Stadium der Trassenfindung.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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