Viele Beschwerden

Bisher wurde erst 70 Türken Doppelpass aberkannt

Österreich
08.08.2018 11:07

Die Überprüfung Tausender angeblich illegaler Doppelstaatsbürgerschaften hatte bisher wenig Folgen: Nur rund 70 Türken haben per Bescheid mitgeteilt bekommen, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben - und viele der Betroffenen legten dagegen Beschwerde ein. Jetzt warten die Länder auf die Urteile der Landesverwaltungsgerichte. Die ersten vier Aberkennungen durch die Behörden liegen nun in Wien und Vorarlberg vor. 

Das könnte Bewegung in die Klärung der Frage bringen, ob Tausende in Österreich eingebürgerter Türken widerrechtlich auch die Staatsbürgerschaft der alten Heimat wieder angenommen haben.

Strache: „Scheinstaatsbürgern“ die Staatsbürgerschaft entziehen
Aufs Tapet kam die Causa mit einem Datenstick, den die FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März 2017 dem Innenministerium übermittelte. Darauf fanden sich rund 100.000 Namen von Türken in Österreich. Im August des Vorjahres forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ wegen deren Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Warten auf Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte
Die - für Staatsbürgerschaftsfragen zuständigen - Bundesländer nahmen daraufhin umfangreiche Prüfungen auf. Einige eröffneten Feststellungsverfahren in allen Verdachtsfällen, in Wien sind z. B. 18.000 Verfahren anhängig, die derzeit bearbeitet werden müssen. Andere Bundesländer wie Oberösterreich oder Tirol begnügten sich vorerst mit Musterverfahren. Alle warten nach den ersten Bescheiden auf Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte über grundsätzliche Rechtsfragen.

Bisher drei Aberkennungen in Wien, eine in Vorarlberg
In einem ersten Fall wurde in Vorarlberg eine Beschwerde einer Frau abgewiesen. Sie hatte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorgelegt, ob sie Staatsangehörige ist oder nicht. Auch in Wien gibt es nun die ersten drei Urteile des Landesverwaltungsgerichts. Dieses habe in allen drei Fällen die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch die Behörde bestätigt, sagte Werner Sedlak, Leiter der zuständigen MA 35, am Mittwochvormittag. Die Betroffenen hatten zuvor gegen die MA-35-Entscheidung Beschwerde eingelegt, konnten den Verlust der Staatsbürgerschaft aber vor Gericht nicht abwenden.

Langwieriges bürokratisches Prozedere
Die Sache in die Länge gezogen hat auch, dass im Feststellungsverfahren Urkunden aus der Türkei vorgelegt werden müssen - und viele Betroffene um Verlängerung der prinzipiell sechs Wochen langen Frist angesucht haben. Kann der Vorwurf der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft nicht entkräftet werden, ist die österreichische Staatszugehörigkeit automatisch erloschen. Dies wird den Betroffenen mit einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen ist die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Außerdem könnten sich Betroffene auch an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden.

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