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camera_alt57 von 107 Stimmen:Frau übersah KindRätselhafter Anschlag:Legionellenverdacht„Oft war es die Hölle“
Bundesländer > Oberösterreich
06.08.2018 13:30

57 von 107 Stimmen:

„100 €-Wahl“ bei FPÖ-Arbeitnehmern ging knapp aus

  • Die Wahl von FPÖ-Politiker Gerhard Knoll zum Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer wurde für nichtig erklärt. Das im Beweisverfahren eine Rolle spielende Foto vom Hunderter im Stimmblock bestreitet Knoll, es symbolisiert aber schön, worum es bei dieser Causa geht.
    Die Wahl von FPÖ-Politiker Gerhard Knoll zum Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer wurde für nichtig erklärt. Das im Beweisverfahren eine Rolle spielende Foto vom Hunderter im Stimmblock bestreitet Knoll, es symbolisiert aber schön, worum es bei dieser Causa geht.
    (Bild: Anonymer Informant)

„Es gilt im Zusammenhang mit der Beachtung der selbstverständlichen Regeln für eine unbedenkliche Wahl keine Toleranz“, begründet das Bundesvereinsgericht der FPÖ-Arbeitnehmer die Annullierung der Wahl des Bundesobmanns Gerhard Knoll (wir berichteten). Der kam - ohne Gegenkandidat! - auf nur 53,27 Prozent!

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„Knoll ist der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Ort!“, hieß es in einer Jubelaussendung des Bundesvorstands der Freiheitlichen Arbeitnehmer zwei Wochen vor dem Bundestag in Graz. Doch dort, am 26. Mai 2018, kam der oberösterreichische FA-Landesobmann auf nur 53,27 Prozent der 107 abgegebenen Stimmen, also 57.

Ganz ohne Gegenkandidat
Denkbar knapp, erst recht ohne Gegenkandidat: Der bisherige FA-Obmann Bernhard Rösch warf am Vorabend des Bundestags das Handtuch. Trotzdem nahm Knoll die Wahl an - doch nun ist er den Führungsjob schon wieder los. Mit Urteil vom 25. Juli sieht das FA-Bundesvereinsgericht „die allgemeinen Rechtsgrundsätze zur unbedenklichen Abwicklung von Wahlen beeinträchtigt“, und zwar durch die Barauszahlung von je 100 Euro „Aufwandsentschädigung“ an die oberösterreichischen Delegierten anlässlich ihrer Akkreditierung in Graz.

Politiker finanzierte 2700 Euro selbst vor
Ausgegeben wurden die Geldscheine teils durch Knoll selbst und von ihm (mit insgesamt 2700 Euro) komplett vorfinanziert. Schon die Verletzung der Wahlgrundsätze „könnte auf das Ergebnis von Einfluss sein“, was angesichts des knappen Wahlausgangs für Knoll (und drei seiner Stellvertreter) objektiv möglich gewesen wäre.

Schiefe Optik und Verdächtigungen
Konkrete Manipulationen müssten dafür gar nicht nachgewiesen werden und wurden es im Fall Knoll  auch nicht. Wohl aber führte die Bargeldauszahlung laut Gerichtsurteil „am Bundestag und danach zu einer schiefen Optik mit Verdächtigungen der Beeinflussung der Wahlen.“ Jedenfalls, so der Senat, sei der Sachverhalt „geeignet, das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Wahl zu erschüttern“.

Wie bekamen die Delegierten die 100 Euro?
Dazu gibt’s in unserer Montag-Printausgabe ein kurzes Interview mit Gerhard Knoll. Die durch das Foto suggerierte verdeckte Übergabe in der Delegiertenmappe bestreitet er, wie gesagt.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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