„Leider kein Platz“

Für Drillinge waren in Tirol keine Brutkästen frei

Tirol
06.08.2018 08:00

Die eineiigen Drillings-Mädchen aus Kundl in Tirol haben die „Krone“-Leser in ihren Bann gezogen. Jedoch stellen sich viele die Frage, warum die Uniklinik Innsbruck - wie berichtet - keinen Platz für Maria Hofer (34) hatte und die werdende Mutter ins Klinikum Rosenheim in Deutschland ausweichen musste. Ein Sprecher erklärt dazu: „In jener Nacht waren leider sämtliche Brutkästen belegt!“

Der Start ins Leben war für die Drillinge Elena, Lorena und Selina ein wenig holprig. Bereits auf dem Weg in die Uniklinik, in der die 34-Jährige zuvor alle Untersuchungen durchführen hatte lassen, erhielt das Rettungsteam auf Höhe der Ausfahrt Schwaz die Hiobsbotschaft: „Wir haben leider keinen Platz für die Mutter und ihre Drillinge!“ Schließlich wurde die gebürtige Innsbruckerin in das Klinikum Rosenheim eingeliefert, in dem die Mädchen dann gesund und munter das Licht der Welt erblickten.

„Das war nicht planbar“
Doch wie kann es sein, dass sie von der Uniklinik Innsbruck abgelehnt wurden? Eine plausible Erklärung liefert Kliniksprecher Johannes Schwamberger: „Frühgeburten sind leider nicht planbar. Es müssen stets freie Brutkästen zur Verfügung stehen, denn bei Frühchen ist es normal, dass sie beatmet werden müssen. Bei Drillingen benötigen wir sogar drei Inkubatoren auf einmal und die hatten wir in der besagten Nacht einfach nicht frei. Die Situation hätte etwa wenige Stunden später ganz anders aussehen können.“

Zum Wohle der Mutter habe man diese Entscheidung getroffen. „So haben sie und ihre Kinder in einer anderen Klinik gut versorgt werden können“, erklärte der Sprecher und ergänzt: „Solche Situationen kommen öfters vor, daher haben wir auch Kooperationen mit anderen Krankenhäusern wie in Bayern oder Salzburg.“

Nur zweimal Kindergeld für drei Babys
Der zweite Aspekt, der bei den vielen „Krone“-Lesern für Verwunderung sorgt, ist das Kindergeld. Für das erste Kind gibt’s die komplette Summe, für das zweite und dritte Baby je nur die Hälfte. „Das ist korrekt. Mit dem Kindergeld wird die Betreuungsleistung der Eltern abgegolten. Wir gehen nicht davon aus, dass diese Leistung bei Drillingen proportional ansteigt“, teilt das Bundesministerium für Familien und Jugend mit. Zusätzliche finanzielle Leistungen werden hingegen durch die Familienbeihilfe abgefedert.

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