Drei Jahre ausgefasst

Kinderpornos über Video-Chat: Haft für Salzburger

Salzburg
02.08.2018 11:29

Ein Salzburger ist bei einem Prozess in Salzburg wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und wegen des Herunterladens von 4000 kinderpornografischer Dateien zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der 28-Jährige soll einen Deutschen per Skype aufgefordert haben, dessen zweijährige Tochter zu vergewaltigen.

Der Beschuldigte zeigte sich zum Teil geständig. Er wird dem Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser zufolge in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Damit wurde dem Einweisungsantrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Zudem hat das Gericht eine bedingte Strafe von 19 Monaten aus einer früheren Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien widerrufen. Das heißt, dass der Salzburger auch diese Strafe nun im Gefängnis absitzen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil weder Staatsanwältin Barbara Fischer noch der Verteidiger eine Erklärung dazu abgegeben haben.

„Der Angeklagte wusste, dass es sich um die zweijährige Tochter des Deutschen handelte, und er wusste, dass sie von ihm missbraucht wird“, warf die Staatsanwältin dem Beschuldigten am ersten Prozesstag im Mai vor. Der Deutsche, der am 15. Juni 2017 vom Landgericht Lübeck bereits zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt wurde, übermittelte dem Salzburger im November 2016 per Internet neun Video-und Bilddateien über den brutalen sexuellen Missbrauch. Der Salzburger habe ihn während des Chat-Verlaufs zum weiteren Missbrauch angestiftet, erklärte Fischer.

Die Rechtfertigung des 28-Jährigen lautete, er „war so drinnen“ in der für ihn nicht real empfundenen Welt des Internets, „die Sucht war ärger“. Deshalb sei eine bisherige Therapie nicht erfolgreich gewesen. Er könne selber nicht verstehen, warum er das getan habe. Einem Gerichtssachverständigen zufolge neige der introvertierte, pädophile Mann zu Gewaltfantasien mit sexistischen Zügen. Im unbehandelten Zustand könne er weitere schwere Taten begehen, warnte der Experte.

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