Streit um Ortstaxe

Wien will noch im Sommer Einigung mit Airbnb

Reisen & Urlaub
02.08.2018 09:30

Die Stadt Wien ist zuversichtlich, dass es mit Airbnb bald zu einer Lösung in der Frage um die Abgabe der Ortstaxe kommt. „Die Verhandlungen mit Airbnb laufen derzeit gut und unser Ziel ist es, diesen Sommer noch zu einem Abschluss zu kommen“, hieß es aus dem Büro von Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ). Die Gespräche ziehen sich nun schon über ein Jahr.

Airbnb ist ein gutes Geschäft und boomt, bei großteils unklarer Rechtslage, auch in Österreich. Ob München oder Lissabon, Paris oder Wien - alle Städte sind auf beim größten Online-Zimmervermieter der Welt zu finden. Doch der EU ist die Privatvermietung von Lebensraum zunehmend ein Dorn im Auge. Sie pocht u. a. auf Einhaltung der Verbrauchervorschriften und kritisiert, dass viele Wohnungen dem Immobilien durch Privatvermietung dauerhaft entzogen werden. Auch in Wien - wo nach Schätzungen von insgesamt 900.000 Wohnungen schon 7.000 bis 8.000 auf Web-Plattformen angeboten werden - derzeit Verhandlungen statt.

Airbnb ist „optimistisch, sehr bald zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen“, ließ eine Sprecherin wissen. Das Unternehmen strebt eine automatisierte, digitale Lösung an, wie sie bereits in „zahlreichen anderen Städten“ gut funktioniere. Auch mit einer weiteren größeren Plattform steht die Stadt in Verhandlungen zur automatisierten Abgabe der Ortstaxe. Hier dürfte eine Einigung ebenfalls bevorstehen.

Datenübermittlung soll Abfuhr der Ortstaxe sicherstellen
Wien hat im Vorjahr im Zuge einer Reform des Wiener Tourismusförderungsgesetzes neue Bestimmungen für Online-Plattformen eingeführt. Herzstück ist die verpflichtende Datenübermittlung an die Stadt, um die Abführung der Ortstaxe sicherzustellen. Als Alternative können die Anbieter Vereinbarungen mit dem Rathaus treffen, um etwa die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen. Insgesamt ist die Stadt mit 19 Plattformen in Kontakt. Von zwölf Anbietern stehen ihr die Daten zur Verfügung. Fünf Plattformen kommen ihrer Verpflichtung nicht nach, gegen sie sind Verwaltungsstrafverfahren anhängig.

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