Fotos sichergestellt

Sex mit US-Amerikanerin (15): Österreicher in Haft

Oberösterreich
01.08.2018 12:51

Ein 18-jähriger Österreicher ist am Montag in Sarasota County im US-Bundesstaat Florida festgenommen worden. Der Teenager war in die USA gereist, um dort seine 15-jährige Chat-Bekanntschaft zu treffen. Es soll dabei auch zu Sex gekommen sein, was in Florida einen Verstoß gegen das Schutzalter von 16 Jahren bedeuten würde. Er wurde laut Angaben der örtlichen Polizei ins Bezirksgefängnis gebracht.

Für seine Freilassung wurde eine Kaution in der Höhe von 200.000 US-Dollar (rund 170.000 Euro) festgelegt. Wie mehrere US-Medien berichteten, hatten der Oberösterreicher und die 15-Jährige US-Amerikanerin bereits mehrere Monate lang romantischen Kontakt per Internet, ehe er sich dazu entschloss, in die USA zu reisen. Dort mietete sich der Teenager eine Unterkunft, in der er und das Mädchen schließlich von der Polizei aufgefunden wurden, nachdem die Mutter der 15-Jährigen nach deren Verschwinden die Polizei alarmiert hatte.

Laut Behördenangaben war sich der 18-Jährige seiner straffälligen Handlungen nicht bewusst, schrieben mehrere Online-Medien. Weitere Anklagepunkte könnten noch folgen, da auch Fotos und Videomaterial sichergestellt wurde, das bei den Chats der beiden entstanden sein soll. Die Anklageerhebung ist für Mitte September vorgesehen, hieß es auf der Webseite des County-Sheriffs-Office. Im Falle einer Verurteilung drohen mehrere Jahre Haft.

Dem 18-Jährigen „wird unzüchtiges Verhalten mit einer Person unter dem nach dem Recht im betreffenden Bundesstaat festgelegten gesetzlichen Schutzalter (16 Jahre, Anm.) vorgeworfen. Die österreichische Botschaft in Washington ist mit diesem Konsularfall befasst“, sagte Thomas Schnöll, der Sprecher des Außenministeriums.

Verhalten wäre in Österreich nicht strafbar
In Österreich wäre das Verhalten des 18-Jährigen nicht strafbar. Hierzulande ist jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren explizit geschlechtliche Handlungen mit Unmündigen verboten, also Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hat der bzw. die Jüngere das 14. Lebensjahr bereits vollendet, ist aber noch keine 16, wäre Strafbarkeit nur dann gegeben, wenn der bzw. die Ältere die eigene altersbedingte Überlegenheit ausspielt und sich die mangelnde Reife des Partners zunutze macht. Darauf gibt es im konkreten Fall keine Hinweise.

Unter Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters ist in Österreich Sex ab dem zwölften Lebensjahr erlaubt, sofern der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre ausmacht. Zu beachten ist dabei, dass keine Sexualpraktik vollzogen wird, die den unmündigen Partner in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt.

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