Regierung verklagt

Erbitterter Widerstand gegen Waffen aus 3D-Drucker

Digital
31.07.2018 16:35

In den USA wächst der Widerstand gegen die bevorstehende Veröffentlichung von Plänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, beantragte bei einem Bundesgericht in Seattle eine einstweilige Verfügung dagegen. Er reichte zudem Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump ein.

Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Der US-Präsident selber äußerte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker. „Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein“, teilte Trump auf Twitter mit. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es überprüfen.

Trumps eigene Regierung hatte im Juni einen außergerichtlichen Vergleich mit der Organisation Defense Distributed geschlossen. Damit wird Defense Distributed die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker gestattet. Die Organisation aus Texas hat angekündigt, die Pläne von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten. Der Anwalt von Defense Distributed forderte das Gericht in Seattle auf, den Antrag auf einstweilige Verfügung „in seiner Gesamtheit“ abzulehnen.

Nicht verfolgbare Waffen für Kriminelle und Terroristen?
Ferguson argumentierte, durch die Pläne erhielten „Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen“. Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schickten am Montag (Ortszeit) wegen des Vergleichs einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung einer Schusswaffe auf 3D-Druckern veröffentlicht. Die US-Regierung untersagte ihm das, Wilson klagte erfolglos dagegen. Im Juni schloss die US-Regierung dann überraschend den außergerichtlichen Vergleich mit Wilson.

Die Generalstaatsanwälte aus den Bundesstaaten und der Hauptstadt schrieben nun, dass sie die vom Außen- und vom Justizministerium bis zu dieser Kehrtwende vertretene Argumentation teilten: „Dass die Veröffentlichung dieser Computerdateien zu Schusswaffen die nationale Sicherheit bedrohen und unsere Bürger gefährden würde.“

„Beispiellose Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit“
Weiter hieß es in dem Schreiben, die Bedingungen des Vergleichs seien „zutiefst gefährlich und könnten eine beispiellose Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit haben“. Die Veröffentlichung der Pläne würde zur Bewaffnung von Terroristen und Kriminellen beitragen. Sie würde außerdem auch jenen Menschen den Besitz von Schusswaffen ermöglichen, denen das von den Behörden untersagt worden sei. Damit würde das Leben von Zivilisten, Polizisten und Angehörigen der Streitkräfte in den USA und im Ausland gefährdet.

Dass sich der Staat die Möglichkeiten von 3D-Druckern indes auch zunutze machen kann, zeigt das Beispiel der deutschen Bundeswehr. So kündigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vergangene Woche den Einsatz der Geräte an, um Materialprobleme der Truppe zu bewältigen. Beispielsweise sei es inzwischen möglich, einzelne Ersatzteile für Bundeswehrfahrzeuge mit Hilfe von 3D-Druckern direkt im Einsatzgebiet zu fertigen und dort einzubauen.

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