Einheitliche Kriterien

Bald Standardverfahren für Schulreife-Entscheidung

Österreich
30.07.2018 16:21

Die Entscheidung über die Schulreife für die Volksschule soll durch die Festlegung einheitlicher Kriterien standardisiert werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nun in Begutachtung geschickt (Fristende: 24. August). Als Standards festgelegt werden darin vor allem schulische „Vorläuferfähigkeiten“ wie Feinmotorik oder zahlenbezogenes Vorwissen. Eine Kenntnis der Unterrichtssprache sei laut dem Entwurf hingegen keine Voraussetzung, sofern das Kind eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch verfüge.

Vom System her ändert sich auch künftig nichts: Nicht schulreife Kinder kommen weiter in Vorschulklassen. Derzeit wird die Schulreife je nach Bundesland aber sehr unterschiedlich attestiert: In der Steiermark wird etwa nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg sind es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent. Die Entscheidung darüber soll auch künftig der jeweilige Schuldirektor auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind treffen, darüber hinaus können von den Eltern Unterlagen verlangt oder Gutachten eingeholt werden.

Kognitive und körperliche Kriterien
Als kognitive Kriterien für die Schulreife aufgezählt werden im Entwurf unter anderem „phonologische Bewusstheit“ (z. B. Reime erkennen, Wörter in Silben klatschen), das Benennen vertrauter Objekte, mengenbezogenes Vorwissen (Unterscheidung der Begriffe „mehr“, „weniger“ und „gleich viel“, Mengen nach Größe ordnen), zahlenmäßiges Vorwissen (Zahlwörter verwenden, einfache Rechnungen wie „Aufteilen“ oder „Dazugeben“) sowie altersgemäße Aufmerksamkeit und Konzentration.

Körperlich muss das Kind die „allgemeinen körperlichen Fähigkeiten zur Erfüllung schulischer Aufgaben“ sowie eine entsprechende grob- und feinmotorische Geschicklichkeit mitbringen. Im sozial-emotionalen Bereich geht es um „die Kooperation und Kontaktinitiative des Kindes, dessen Regelbewusstsein und Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzuordnen“ sowie etwa Ausdauer und Selbstkontrolle.

Kenntnis der Unterrichtssprache ist keine Voraussetzung
Sprachlich geht es bei der Schulreife um Sprachverständnis sowie Ausdrucksfähigkeit mit besonderer Berücksichtigung des Satzbaus (Verbzweitstellung in Aussagesätzen, Verb-Subjekt-Übereinstimmung). Keine Voraussetzung für die Schulreife ist dagegen die Kenntnis der Unterrichtssprache: Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe, muss dort aber eine Deutschklasse bzw. einen Deutschförderkurs besuchen.

Entsprechende Diagnostikverfahren, die von den Schulleitern eingesetzt werden, sollen zunächst im kommenden Winter für die Schuleinschreibung 2019/20 an 100 Schulen getestet werden. Im Jahr darauf sollen sie flächendeckend zum Einsatz kommen.

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