Lachhaft!

Datenschutz: Die größten Kuriositäten

Steiermark
30.07.2018 09:50

DSGVO - ein sperriges Wort für ein EU-Gesetz, das seit 25. Mai den Umgang mit unseren persönlichen Daten (Geburtsdatum, Familienstand, Blutgruppe, Adresse, Körpergröße, Handynummer) neu definiert. Doch immer öfter verkommen die Regelungen zur Lachnummer - denn steirische Kuriositäten gibt es allerhand...

Haben Sie sich auch schon über die nervige E-Mail-Flut geärgert? Seit Mai überschwemmen heimische Unternehmer ihre Kunden mit Anfragen wie: „Dürfen wir weiterhin Ihre Kontakte verwenden?“, „Wollen Sie in Zukunft unseren Newsletter erhalten?“ Tun sie das nicht, verstoßen sie gegen die Datenschutzgrundverordnung und riskieren hohe Geldbußen: Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes - im Höchstfall 20 Millionen Euro! - sieht das Gesetzbuch vor. Alles schön und gut, doch oftmals geht der Datenschutz zu weit. Immer wieder schildern uns Leser, welch kuriose Blüten die Gesetzestreue von Behörden, Vereinen und Firmen treibt. Wir haben einige dieser Stilblüten gesammelt.

Keine Gratulationen mehr

Bisweilen war es in den steirischen Gemeinden eine liebgewonnene Tradition, dass Herr oder Frau Bürgermeister ihren Bürgern zu runden Geburtstagen gratuliert haben - entweder mit einer Glückwunschkarte oder einem persönlichen Hausbesuch. Ein Automatismus, der so nicht mehr funktioniert (siehe Faksimile unten): In Stainz etwa muss ab sofort eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden, dass die Behörde „zum Zwecke der Gratulation die dafür benötigten Daten verwenden“ darf

 Im aktuellen Sturm-Mitgliedermagazin haben die „Steirerkrone“-Sportkollegen folgenden Hinweis entdeckt: „Liebe Sturm-Mitglieder, aufgrund der im Mai in Kraft getretenen Datenschutzverordnung können im SturmEcho bis auf Weiteres keine Mitgliedergeburtstage abgebildet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.“

 Steirische Lehrer bzw. Uniprofessoren wiederum zerbrechen sich schon jetzt den Kopf, wie sie im Herbst mit der DSGVO umgehen sollen. Weder Namen von Schülern noch von Studenten dürfen nämlich öffentlich genannt werden, dasselbe gilt für die Bekanntgabe von Noten. Künftig wird man seine Prüfungsergebnisse vermutlich nur noch unter vier Augen oder via E-Mail mitgeteilt bekommen.

 Im rechtlichen Graubereich befinden sich auch Ordinationsgehilfen, die im Wartezimmer Patienten namentlich aufrufen. Grundsätzlich nicht erlaubt!

 Etliche heimische Webseiten haben ihre Angebote vom Netz genommen, weil sie nach den neuen Regelungen Sanktionen befürchten.

 Und bei der steirischen WKO laufen die Telefone heiß, denn viele Unternehmer sind verunsichert. Eine Frage tauchte etwa auf: „Darf man überhaupt noch die Visitenkarte eines Geschäftspartners annehmen?“

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