Hackeln bis zum Umfallen - um dann durch die Finger zu schauen! Dieses Schicksal drohte einem jungen Elektriker im Waldviertel. Der Lehrling hatte 280 (!) Überstunden angesammelt. Als er nach seiner Ausbildungszeit gekündigt wurde, verweigerte der Chef die Bezahlung. Die Arbeiterkammer half dem Familienvater.
Handwerk hat goldenen Boden, heißt es im Volksmund. Einem 18-Jährigen erging es nun aber anders. Es könne „schon einmal ein bisschen länger dauern“, wurde dem Lehrling bei seiner Einstellung gesagt. Das schreckte den jungen Mann aus dem südlichen Waldviertel aber nicht. Er zeigte auf den Baustellen vollen Einsatz, werkte oft weit über die normale Arbeitszeit hinaus. Meist war es nicht möglich, den vereinbarten Zeitausgleich zu nehmen, sodass sich letztlich 280 Überstunden angehäuften.
Dann die böse Überraschung: Am Ende der Lehrzeit wurde der 18-Jährige gekündigt, die Abgeltung der Überstunden sowie den letzten Monatslohn blieb der Chef schuldig. Der Bursche schaltete daraufhin die Arbeiterkammer ein. „Er habe die Mehrleistungen nie angeordnet, zeigte sich der Unternehmer vorerst uneinsichtig“, berichten die AK-Juristen, die den Fall in Folge vor Gericht brachten. Mit Erfolg: „Der Betroffene erhielt schließlich 6500 Euro zugesprochen.“
Und dieses Geld kann der junge Mann laut AK-Präsident Markus Wieser auch gut gebrauchen: „Er hat inzwischen eine Familie gegründet und ist Vater einer kleinen Tochter.“
Christoph Weisgram, Kronen Zeitung
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