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Bundesländer > Steiermark
28.07.2018 06:12

Mord in Voitsberg

Falscher Totenschein ist kein Fall für die Justiz

  • (Bild: stock.adobe.com)

Am Freitag wurde über jenen 54-Jährigen die U-Haft verhängt, der am 10. Juli in Voitsberg seinen Vater getötet haben soll. Die Stiefschwester hatte den Fall ins Rollen gebracht und verhindert, dass die Leiche nach der schlampigen Totenbeschau eingeäschert wurde. Für den Arzt hat das keine strafrechtlichen Konsequenzen.

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Die Schlamperei des Arztes - eine Gefälligkeit ist definitiv auszuschließen - hat weder straf- noch verwaltungsrechtliche Konsequenzen und wird somit auch kein Fall für die Ärztekammer. Der Mediziner muss lediglich damit rechnen, dass er ab sofort keine Totenbeschau durchführen darf.

Am 10. Juli hatte er in Voitsberg die Leiche eines 82-Jährigen zur Einäscherung freigegeben, der aber - laut Gerichtsmedizin - eines gewaltsamen Todes gestorben war. Dringend tatverdächtig ist der Sohn (54), der seit Freitag in U-Haft ist und alle Vorwürfe bestreitet.

Als Querulant bekannt
Bei der Obduktion wurden an der Leiche Würgemale sowie Rippenbrüche festgestellt - so als ob der mutmaßliche Täter auf seinem wehrlosen Opfer gekniet wäre. Doch das lässt der 54-Jährige nicht gelten. Der Vater hätte ihn geliebt und wäre an jenem Dienstag friedlich in seinen Armen für immer eingeschlafen. Der Arbeitslose ist als Querulant amtsbekannt und wurde unter anderem angezeigt, weil er den Sachwalter des Vaters genötigt haben soll. Die Verhandlung findet am Montag in Graz statt. 

  • (Bild: Jürgen Radspieler (Symbolfoto))

Plan ging nicht auf
Im April 2016 verstarb die Ehefrau des 82-Jährigen, die eine (heute in Deutschland lebende) Tochter mit in die Ehe gebracht hatte. Nach der Verlassenschaft kümmerte sich ihr Stiefsohn um seinen Vater und schottete ihn im Lauf der Monate von der Umwelt ab. Er strengte ein Verfahren beim Bezirksgericht an, um die Sachwalterschaft zu erhalten.

Doch der Plan ging nicht auf. Ein anderer wurde mit der verantwortungsvollen Aufgabe betraut, und ihm gegenüber musste der 54-Jährige begründen, weshalb er Geld vom Vater brauchte. Die Stimmung zwischen ihm und dem Vater wäre angespannt gewesen, es hätte oft Streit gegeben, sagt seine Stiefschwester. Die 55-Jährige brachte den Fall ins Rollen. An ein Gewaltverbrechen dachte sie aber nie.

  • (Bild: Juergen Radspieler)

„Hervorragende Arbeit“
Die Frau machte sich um den Stiefvater stets Sorgen und glaubte nach seinem Tod, dass er an Vernachlässigung oder einer unterlassenen Hilfeleistung gestorben wäre. Das war der Grund, warum sie bei der Salzburger Polizei die Anzeige erstattete und Zweifel am natürlichen Tod äußerte.

„Die Kollegen in Voitsberg haben davon erfahren, sofort reagiert und insgesamt eine hervorragende Arbeit geleistet“, betont die Grazer Staatsanwältin Cornelia Koller. Zwei Tage vor der geplanten Einäscherung in Graz wurde der Leichnam abgeholt und in der Gerichtsmedizin untersucht. Es war Mord.

Manfred Niederl
Manfred Niederl
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