Bei YouTube & Facebook

Hass im Netz: Was deutsches Gesetz wirklich bringt

Digital
27.07.2018 10:15

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des deutschen Gesetzes gegen Hass im Netz haben Facebook, Google und Twitter eine erste Bilanz gezogen. Die drei großen Internetkonzerne löschten seit dem 1. Jänner insgesamt fast eine halbe Million Beiträge, wie aus den Zahlen vom Freitag hervorgeht. Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung etwa von Falschnachrichten und Hass-Posts.

Auf Googles Video-Plattform YouTube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht. Der Kurzbotschaftendienst Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz entfernte.

Deutlich geringer sind die Zahlen beim Online-Netzwerk Facebook: Der Konzern erhielt 886 Meldungen, die sich auf 1704 Beiträge bezogen. Davon wurden 362 Beiträge gelöscht.

Löschung binnen 24 Stunden erforderlich
Dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zufolge müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder gesperrt werden. Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.

Kommen die Online-Konzerne den Vorgaben nicht nach, drohen ihnen Bußgelder in Millionenhöhe. Kritiker befürchten, dass die Plattformbetreiber dazu verleitet sind, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das würde die Meinungsfreiheit einschränken, argumentieren sie.

Meldeweg bei Facebook deutlich komplizierter
Auffällig ist, dass die Zahl der Beschwerden bei Twitter und YouTube deutlich höher ist als bei Facebook. Ein Grund dafür ist der unterschiedliche Meldeweg. Während die Nutzer bei Twitter und YouTube direkt in der Meldefunktion des Beitrags das NetzDG als Grund angeben können, muss bei Facebook ein extra Formular ausgefüllt werden, das recht schwer zu finden ist. Das Justizministerium kritisierte den „komplizierten Beschwerdeweg“ bei Facebook.

„Deutlich wird: Es gibt Beschwerden - und zwar nicht wenige. Strafbarer Hass im Netz ist real, erfahrbar für so viele, die sich vernehmbar für Demokratie und Toleranz einsetzen“, sagte der Staatssekretär im Justizministerium, Gerd Billen, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Leider sei diese Hasskriminalität kein „Phänomen der Zeit“, sondern ein Dauerzustand.

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