Bub (10) starb

Geldstrafe statt Gefängnis für Todeslenker

Salzburg
26.07.2018 17:56

Vor etwas mehr als einem Jahr starb Lorenz (10) bei einem Verkehrsunfall im Tennengau. Ein Lenker (23) erwischte den radelnden Buben - laut Gutachter hat er nicht mal gebremst. Im März setzte es dafür eine teilbedingte Haftstrafe: Drei Monate hätte der Todeslenker absitzen müssen. Jetzt, nach der Berufungsverhandlung, muss er nur 4200 Euro zahlen…

Denn: Beim Berufungsprozess hob ein Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz das Urteil wegen Nichtigkeit auf, änderte die Deliktsqualifikation und verkündete einen neuerlichen Schuldspruch.   Das heißt: Wurde der Angeklagte vom Erstgericht noch wegen „grob fahrlässiger Tötung“ aufgrund eines „äußerst auffälligen Sorgfaltsverstoßes“ verurteilt, sprach ihn die Vorsitzende nun wegen „fahrlässiger Tötung“ schuldig. Der Unterschied liegt beim Strafrahmen: Ersterer Straftatbestand bedeutet bis zu drei Jahre Haft, zweiterer bis zu einem Jahr. „Es ist jedenfalls ein fahrlässiges Tötungsdelikt, wir sehen aber keine grobe Fahrlässigkeit“, erklärte die Vorsitzende Monika Gföllner.

An jenem 5. Juli 2017 ist er unaufmerksam gefahren, und hätte vor der Kollision eineinhalb Sekunden Zeit gehabt, zu reagieren, begründete das Gericht. Die 4200 Euro Geldstrafe sei aber „schuld- und tatangemessen“, und sie solle für den Tennengauer auch ein Zeichen sein, so der Senat. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Verteidiger Franz Essl hatte zuvor um Strafreduktion gebeten: Er forderte eine Bewährungsstrafe bzw. eine Geldstrafe. Staatsanwältin Herta Stix sprach sich dagegen aus. Der Tennengauer zeigte Reue und beteuerte: „Es tut mir leid.“

Damals war der 23-Jährige mit einem VW Golf und Tempo 90 auf der L210 zwischen Bad Vigaun und St. Koloman unterwegs. Laut Gutachter Gerhard Kronreif hatte er freie Sicht, sah den jungen Radfahrer zumindest 100 Meter vor der Kollision - aber laut dem Gutachten reagierte er gar nicht.

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