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Nachrichten > Österreich
26.07.2018 16:57

BP-Stichwahl-Fiasko

Neun Schuldsprüche im ersten Wahlkarten-Prozess

  • (Bild: APA/Gert Eggenberger)

Der erste Prozess um die Unregelmäßigkeiten bei der - später aufgehobenen - Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 hat am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Klagenfurt mit neun Schuldsprüchen und einem Freispruch geendet. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Villacher Melde- und Standesamtes aus: fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe. Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) muss ebenfalls 14.000 Euro zahlen. Den Freispruch gab es für die FPÖ-Beisitzerin. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Der Abteilungsleiter wurde wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt, acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde wurden der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt schuldig gesprochen, sie erhielten - abgesehen von Albel - Geldstrafen in Höhe von 5400 bis 9000 Euro.

  • Villachs Bürgermeister Albel (li.) mit seinem Anwalt Meinhard Novak
    Villachs Bürgermeister Albel (li.) mit seinem Anwalt Meinhard Novak
    (Bild: APA/Gert Eggenberger)

Villacher Bürgermeister wird Urteil annehmen
Abels Verteidiger Meinhard Novak erklärte, dass sein Mandant das Urteil annehmen werde. Auch zwei andere Mitglieder der Kommission und der Abteilungsleiter akzeptierten das Urteil. Für vier weitere Angeklagte meldete Novak Rechtsmittel „wegen Nichtanwendung der Diversion“ an, auch der Verteidiger des zweiten FPÖ-Mitgliedes der Wahlbehörde meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gab keine Erklärung ab.

  • (Bild: APA/Gert Eggenberger)

„Sie haben ihre Funktion überhaupt nicht ausgeführt“
Für die von den Verteidigern für ihre Mandanten beantragten Diversionen sah Richter Christian Liebhauser-Karl schließlich keine Chance: „Es wäre ein ganz schlechtes Zeichen, wenn man Ihre Tätigkeit bagatellisieren würde“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. „Wenn die Bevölkerung nicht darauf vertrauen kann, dass eine Wahl ordnungsgemäß abgewickelt wird, dann ist die Anerkennung der Autorität eines Staates grundsätzlich infrage zu stellen.“

Hätten die Angeklagten lediglich Formvorschriften verletzt, dann wäre eine Diversion möglich gewesen: „Aber Sie haben Ihre Funktion nicht einfach schlecht, sondern überhaupt nicht ausgeführt,“ so Liebhauser-Karl.

  • Richter Christian Liebhauser-Karl
    Richter Christian Liebhauser-Karl
    (Bild: APA/Gert Eggenberger)

Nur eine FPÖ-Beisitzerin wird freigesprochen
Freigesprochen wurde die FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Es wäre schwer nachvollziehbar, jene Person, die die Malversationen aufgedeckt hat, als Straftäterin zu bewerten, so der Richter in der Urteilsbegründung.

250 Beschuldigte in circa 20 Wahlbehörden
Insgesamt hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach der Bundespräsidentenstichwahl gegen rund 250 Beschuldigte in circa 20 Wahlbehörden ermittelt. Ob es noch weitere Anklagen geben wird, ist noch nicht bekannt. Die WKStA hat ihre Ermittlungen bereits abgeschlossen und Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt.

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