Fluchtversuch

Verurteilter Vergewaltiger trug keine Handschellen

Wien
26.07.2018 15:01

Nach dem gescheiterten Fluchtversuch eines erstinstanzlich zu zwölf Jahren Haft verurteilten Vergewaltigers vom vergangenen Montag sind nun neue Umstände zum Tathergang bekannt geworden. Die drei Polizisten, die den indischstämmigen Zeitungszusteller vom Landesgericht in die unmittelbar daneben befindliche Justizanstalt Josefstadt bringen sollten, hatten den Mann gar nicht gefesselt.

Die Beamten - zwei Frauen und ein Mann - nahmen davon Abstand, dem 25-Jährigen Handschellen anzulegen, als sie in den Verhandlungssaal gerufen wurden, wo Richter Stefan Apostol eine staatsanwaltschaftliche Festnahmeanordnung bewilligt und obendrein gleich die U-Haft verhängt hatte. Weil der Mann zunächst keinen Widerstand leistete und die Beamten offenbar mit keiner weiteren Gegenwehr rechneten, begnügten sie sich damit, den 25-Jährigen an den Unterarmen zu fassen und zur Aufzuganlage zu dirigieren, wo der Polizist dem Mann erklärte, dass er nun ins Gefängnis überstellt würde.

Passant stellte Flüchtigem ein Bein
Nachdem die Gruppe mit dem Aufzug ins Erdgeschoß gelangt war, die Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich passiert hatte und sich auf dem Weg Richtung Justizanstalt befand, nützte der nach wie vor nicht Gefesselte die Gelegenheit, einen Fluchtversuch zu starten. Er riss sich ruckartig los und lief auf der Wickenburggasse Richtung Alser Straße den drei Polizisten davon. Möglicherweise wäre ihm sogar die Flucht gelungen, hätte sich ihm vor dem Cafe Edison, wo ein Schanigarten den Gehsteig einengt, nicht ein Passant in den Weg gestellt. Der Mann soll dem Flüchtenden auch ein Bein gestellt haben, was der Polizei ermöglichte, den groß gewachsenen Inder an der Kleidung zu fassen, zu überwältigen und ihm Handschellen zu verpassen.

„Festnahme nur durch Kriminalpolizei möglich“
Dabei wäre es im gegenständlichen Fall vermutlich gar nicht nötig gewesen, den 25-Jährigen aus dem Gerichtsgebäude zu bringen. Das Landesgericht ist mit der Justizanstalt verbunden, es bestehen auf verschiedenen Stockwerken mehrere Zugangsmöglichkeiten, die allerdings nur von der Justizwache genutzt werden dürfen.

Die Justizwache darf wiederum staatsanwaltschaftlich angeordnete und gerichtlich bewilligte Festnahmen nicht durchführen. „Eine Festnahme einer Person durch die Justizwache verletzt das Grundrecht auf persönliche Freiheit und ist nur durch die Kriminalpolizei zulässig“, heißt es in einer Weisung der Anstaltsleitung, die sich dabei auf entsprechende Judikatur und Lehrmeinungen stützen kann.

Allerdings hatte der Richter über den mutmaßlichen Vergewaltiger einer 15-Jährigen bereits die U-Haft verhängt, womit er grundsätzlich auch auf die Justizwache zurückgreifen hätte können, um den bis dahin auf freiem Fuß befindlichen Mann - das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte im Vorfeld Fluchtgefahr verneint - dingfest zu machen. „Ab dem Moment, wo der Richter die U-Haft verhängt, wäre das möglich. Die U-Haft zu vollziehen, ist Aufgabe der Justizwache“, erläuterte Rudolf Jocher, stellvertretender Leiter der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Passant, der sich dem Inder in den Weg gestellt hat, hat sich dabei möglicherweise verletzt. Wie eine Zeugin des Geschehens berichtete, soll er über Schmerzen im Bauchbereich geklagt haben, nachdem der Inder ihm einen Tritt verpasst hatte. Sie habe dem Passanten zur Anzeige geraten, teilte die Zeugin mit.

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