Rechtliches & Co.

OÖ: Foto-Aktion Krone-Fest: Teilnahmebedingungen

Veranstalter:

Krone-Verlag GmbH & Co. KG., Muthgasse 2, 1190 Wien

Kooperationspartner:

Sparkasse OÖ

Gewinnspielregeln:

Am Gewinnspiel nehmen alle teil (Mindestalter 16 Jahre), die im Zeitraum 16.8.2021 bis 18.8.2021 bei der Fotobox beim „Krone“-Stand am Taubenmarkt Linz oder im Zeitraum 19.8.2021 bis 22.8.2021 (am 22.8.2021 bis spätestens 15.00 Uhr) bei der Fotobox in der „Krone“-Begegnungszone am Urfahraner Marktgelände ein Selbstportrait gemacht haben.

Aus den Teilnehmern werden insgesamt 3 Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail verständigt und in der „Kronen Zeitung“, auf krone.at und nach Absprache allenfalls auch in deren Social-Media-Kanälen veröffentlicht; darüber hinaus wird über das Gewinnspiel keinerlei Korrespondenz geführt.

Der Gewinn verfällt, wenn sich der/die Betroffene nicht bis spätestens 23.8.2021 unter den im Mail angegebenen Kontaktdaten meldet. Mitarbeiter des Gewinnspielveranstalters und mit diesem verbundener Unternehmen sowie ihre jeweiligen Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg sowie jegliche Barablöse von Gewinnen sind ausgeschlossen.

Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmer werden ausschließlich zur Spielabwicklung verwendet und beim Veranstalter nach Ausfolgung der Gewinne durch die Sparkasse OÖ gelöscht; die entstandenen Fotos können jedoch im Rahmen der begleitenden Event-Berichterstattung sowie der Gewinner-Präsentation in den „Krone“-Medien veröffentlicht und in deren Bildarchiven gespeichert werden.

Gewinn:

Einen von drei E-Scooter Ultron Air der Marke A-TO im Wert von je € 499,-.

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) des Veranstalters, des Kooperationspartners und jeweils verbundener Unternehmen.

Am Gewinnspiel nehmen alle teil, die im Zeitraum 16.8.2021 bis 18.8.2021 bei der Fotobox beim „Krone“-Stand am Taubenmarkt Linz oder im Zeitraum 19.8.2021 bis 22.8.2021 (am 22.8.2021 bis spätestens 15.00 Uhr) bei der Fotobox in der „Krone“-Begegnungszone am Urfahraner Marktgelände ein Selbstportrait gemacht haben.

Voraussichtlicher Zeitplan:

Gewinnspielzeitraum: 16.8.2021 - 22.8.2021

Die Ziehungen erfolgen am: 22.8.2021 um ca. 18.00 Uhr

Verlosung und Bekanntgabe der Gewinner: Die Gewinner werden nach Ziehung per Mail verständigt.

Verständigung und Veröffentlichung der Gewinner

Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt und per E-Mail verständigt. Der Gewinner stimmt für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung seines Namens und Selbstportraits zu.

Einreichungen:

Alle Fotos, die bei der Fotobox beim „Krone“-Stand am Taubenmarkt Linz und in der „Krone“-Begegnungszone am Urfahraner Marktgelände gemacht werden, nehmen automatisch an der Verlosung teil.

Ergänzende Gewinnspielbedingungen:

KMM behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Zur Durchführung des Gewinnspiels führt die KMM keinerlei Korrespondenz.

Datenschutz:

Der Datenverarbeitung durch den Verlag liegt die ausführliche Datenschutzerklärung (samt Datenschutzinformation), die unter www.krone.at/datenschutz abrufbar gehalten wird, zugrunde.

Storno:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden.

Haftung:

Die Haftungen des Veranstalters und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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