Geschlagen, verbrannt

Mädchen (13) gequält: Vier Jugendliche verurteilt

Österreich
24.07.2018 17:54

Im Prozess gegen sechs Mädchen und Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Misshandlung einer 13-Jährigen sind am Dienstag am Landesgericht Salzburg vier Angeklagte nicht rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von zehn bzw. 15 Monaten verurteilt worden. Für zwei weitere Mitglieder der Jugendclique ist der Prozess noch nicht zu Ende: Sie werden noch von einem Psychiater begutachtet.

Die Angeklagten hatten sich vorwiegend geständig gezeigt. Ihnen wurde schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentziehung und gefährliche Drohung vorgeworfen. Warum sie die 13-Jährige im März in einer Wohnung in der Stadt Salzburg mehrere Stunden lang gequält haben, konnten sie nicht nachvollziehbar erklären. Das Ganze sei nach einem Streit um Schuhe und nach Stänkereien im Spaß begonnen worden, dann aber aus dem Ruder gelaufen, lautete der Tenor der Beschuldigten.

Zigarette am Kopf ausgedrückt
Die 13-Jährige, die offenbar zur Clique gehörte, wurde geohrfeigt, getreten, gestoßen, geschlagen und mit Zahnpasta und Eyeliner beschmiert. Eine Beschuldigte drückte auf ihrer Stirn eine Zigarette aus, ein anderer schnitt ihr die Haare ab. Schließlich leerte man noch einen Kübel schmutziges Wasser über ihren Kopf. Das Mädchen erlitt Hämatome, Prellungen und eine Brandwunde.

Psycho-Gutachten für Rädelsführer angefordert
Der Prozess gegen zwei Brüder - offenbar die Rädelsführer der Clique - ist zur Einholung eines Gutachtens bereits in der Vorwoche auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Richterin will die Frage klären lassen, ob bei den 15 und 17 Jahre alten Burschen die Voraussetzung zur Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegt. Es geht darum, ob in unbehandeltem Zustand weiterhin eine Gefahr von ihnen ausgeht und sie erneut solche Taten begehen könnten. Wenn die Expertise des Gerichtssachverständigen vorliegt, wird der Prozess gegen die beiden fortgesetzt.

Die vier Verurteilten erhielten von Richterin Nicole Haberacker zudem die Weisung zur Absolvierung einer psychotherapeutischen Behandlung. Sie müssen auch ein psychosoziales Kompetenzzentrum besuchen und eine Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung dazu ab. Der Strafrahmen reichte bis zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

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