Trotz Vorstrafen

Milde Justiz lässt Sextäter einfach laufen

Österreich
21.07.2018 06:00

Seine Nichte und drei ihrer Freundinnen soll ein 43-Jähriger in Klagenfurt für seine kranken Triebe sexuell missbraucht haben - trotz eindeutiger Beweise lässt die Staatsanwaltschaft den mehrfach wegen kinderpornografischer Delikte vorbestraften Arbeitslosen frei herumlaufen. Nicht der erste und einzige Fall, wo Ermittler die Entscheidungen der Justiz nicht nachvollziehen können.

Nach Sicherstellungen von Bildern und Videos in halb Europa wendete sich Interpol an die heimischen Ermittler: Es gebe Hinweise, dass sich der Produzent der Aufnahmen in Österreich befinden könnte. Nach stundenlangen und psychisch schwer belastenden Analysen des Materials schafften es die Cyber-Ermittler im Bundeskriminalamt mit Unterstützung der Kollegen aus Klagenfurt, den Verdächtigen zu identifizieren.

Nichte seit Jahren missbraucht
Ein „alter Bekannter“: ein Arbeitsloser, der in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Besitzes von Kinderpornos überführt, verurteilt und sogar ins Gefängnis geschickt worden war. Seine Opfer: die eigene Nichte, die er erstmals als Zehnjährige mit vermeintlich harmlosen Fotoshootings gelockt und dann über Jahre sexuell genötigt haben soll, wie auch drei ebenfalls minderjährige Freundinnen des Opfers, die in die Falle tappten.

Aber: Trotz der eindeutigen Beweise, der Opfer-Aussagen und der Vorgeschichte des Verdächtigen hat die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Festnahme abgelehnt. Heißt: Der mutmaßliche Triebtäter läuft seit Februar frei herum.

„In diesem Fall darf man nicht davon ausgehen, dass der Verdächtige von heute auf morgen mit derartigen Handlungen aufhört“, so Harald Gremel, Leiter des Referats Gewaltdelikte im Bundeskriminalamt.

Nicht der erste Fall, wo Polizei und Justiz offenbar aneinander vorbei arbeiten.

  • In Linz-Urfahr versuchte ein Schwarzafrikaner, eine Frau auf einer Toilette zu vergewaltigen. Weil „die Beweise zu dünn“ gewesen sein sollen, hat die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen auf freien Fuß gesetzt.

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung

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