Urteil im Zivilprozess

Viktring: Richterin findet Schützen nicht zu laut!

Kärnten
20.07.2018 09:20

Die Anrainer der Schießstätte in Klagenfurt-Vitring sind enttäuscht: Nachdem sie seit vier Jahren gegen eine Schießstätte angelaufen sind, haben sie nun vor Gericht eine Schlappe erleiden müssen. Die Zivilrichterin hat ihre Klage abgewiesen.

Im richterlichen Erkenntnis heißt es, dass der Lärm aus der Schießstätte nicht gesundheitsgefährdend sei. Der Sprecher der Kläger, Franz Ahm: „Laut Gutachten des Experten Thomas Edtstadler ist dies jedoch der Fall.“ Mittlerweile gibt es Auflagen, die den Schießbetrieb einschränken. Das hat die Richterin berücksichtigt.

Abgeschmettert hat sie auch das Argument der Kläger, dass man sich in einem Erholungsgebiet befände. Laut Urteil bestehe jedoch die Widmung Bauland-Geschäftsgebiet. In diesem Fall wären die Schallemissionen als durchaus „ortsüblich“ anzusehen.
Ahm: „Wir haben nun bis 6. September Zeit, Berufung anzumelden.“

In den vergangenen Jahren hat es immer mehr Beschwerden von Anraiern gegeben, die nicht unmittelbare Nachbarn sind. Auch die Volksanwaltschaft hat sich bereits eingeschalten und die Behörden kritisiert. Es gäbe Mängel und Missstände; außerdem sind Bauakten lange nicht auffindbar gewesen.

Serina Babka
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