Mutter wird geduldet

Deutsche Behörde will dreijähriges Kind abschieben

Ausland
19.07.2018 21:43

Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sorgt einmal mehr für Schlagzeilen. Diesmal handelt es sich um eine geplante Abschiebung eines erst dreijährigen Mädchens, das einen Ausreisebescheid erhielt. Besonders hart: Das Kind soll alleine abgeschoben werden, denn seiner Schwester (4) sowie der Mutter wurde eine einjährige Duldung erteilt.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag berichtete, müsse das Kind mit nigerianischen Wurzeln, das derzeit im bayrischen Bad Abbach lebt, innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen. Sollte die Dreijährige die Ausreisefrist nicht einhalten, werde sie nach Nigeria abgeschoben, so das BAMF-Schreiben.

Mutter wird zur Klage geraten
Politiker und Flüchtlingshelfer zeigten sich darüber fassungslos. „Das ist unsäglich und zeigt einfach einmal mehr, wie gedankenlos das Bundesamt Entscheide raushaut“, empörte sich Christine Kamm, die asylpolitische Sprecherin der bayrischen Landtags-Grünen. Flüchtlingshelferin Waltraud Brombierstäudl sagte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass die Mutter gegen die Entscheidung „unbedingt gerichtlich vorgehen“ müsse. Die Frist dazu laufe am 26. Juli ab, der Anwalt habe der Familie dringend angeraten, Klage zu erheben. Brombierstäudl hoffe zudem, dass das BAMF seine Entscheidung zurückziehe.

BAMF: „Rückkehr grundsätzlich nur im Familienverband“
Die Behörde habe sich „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht zum konkreten Fall äußern wollen. Jedoch verteidigte das BAMF in einer Stellungnahme grundsätzlich Schreiben dieser Art, betonte aber zugleich: „In jedem Fall gilt, dass Kinder nicht ohne ihre Eltern in ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssen, die Rückkehr erfolgt grundsätzlich im Familienverband.“

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