Behörde gibt Fehler zu

Abgeschobener Afghane soll zurück nach Deutschland

Ausland
18.07.2018 18:27

Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylwerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen. Nach Innenminister Horst Seehofer räumte auch die Nürnberger Behörde am Mittwoch „Verfahrensfehler“ im Fall des 20-Jährigen aus Neubrandenburg ein, der Anfang Juli in seine Heimat zurückgebracht worden war. So habe die Behörde die Identität des Mannes falsch zugeordnet. Man werde „die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, erklärte das BAMF.

Das BAMF hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging die Behörde trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war - der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht habe. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR erklärt. Nach Recherchen des NDR handelt es sich bei dem Afghanen um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli in die afghanische Hauptstadt Kabul geflogen worden waren.

Anwältin Sonja Steffen, die auch für die SPD im Bundestag sitzt, und die Organisation Pro Asyl hatten gefordert, den jungen Mann nach Deutschland zurückzuholen. „Das Innenministerium hat das Behördenversagen des Bundesamtes eingeräumt und sollte in der Lage sein, mit dem Auswärtigen Amt eine schnelle Rückholung zu ermöglichen“, erklärte Pro Asyl am Mittwoch unter Verweis auf den Fall eines anderen abgeschobenen Flüchtlings, der im Dezember 2017 auf Anordnung eines Gerichts in Baden-Württemberg aus Afghanistan zurückgeholt werden musste.

Ex-Leibwächter Bin Ladens abgeschoben: Bochum will Rückkehr verhindern
Bei dem nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. will die zuständige Stadt Bochum eine Rückkehr dagegen verhindern. Die Stadt legte am Mittwoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden muss. Sami A., mutmaßlich ein Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, sitzt zurzeit in Tunesien in Gewahrsam. Seine Abschiebung war laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen „grob rechtswidrig“. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der zuständigen Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen. In Bochum hatte Sami A. mit seiner Familie gelebt. Eine rasche Entscheidung des OVG über die Beschwerde der Stadt ist nicht zu erwarten. Für die Begründung hat die Stadt bis zum 13. August Zeit.

Sami A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung aber erst Freitagfrüh an die Behörden übermittelt, als das Flugzeug mit Sami A. schon in der Luft war. Die Richter fürchten Folter in Tunesien. Das Gericht war davon ausgegangen, dass eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstand, weil der ursprünglich für den 12. Juli geplante Flug storniert worden war. Seehofer sagte, er könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Menschen, deren Abschiebung die deutschen Bundesländer erwirken wollen, abgeschoben werden dürften.

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