Wackelt nun „50+1“

Kind darf Mehrheit bei Hannover NICHT übernehmen

Fußball International
18.07.2018 16:41

In der Bemühung, die sogenannte 50+1-Regel zu umgehen, hat der Vorstandsvorsitzende von Hannover 96, Martin Kind, eine weitere Niederlage erfahren! Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte am Mittwoch einen Antrag auf eine Sondergenehmigung für den niedersächsischen Bundesligisten ab, die Kinds Mehrheitsübernahme gestattet hätte. Hannover kündigte daraufhin an, „alle notwendigen und rechtlichen Schritte“ einzuleiten. Laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut. Aus Vorsicht hatte die DFL bereits selbst beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag eingereicht - offensichtlich ist sich der Verband nicht sicher, ob die 50+1-Regel möglicherweise gegen kartellrechtliche Bedenken verstößt.

„In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen“, wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung zitiert. Laut DFL hat Kind jetzt die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen. Der 74-Jährige scheint allerdings auch gewillt, den verbandsinternen Instanzenzug zu verlassen und vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.

Kind, der mit einer kurzen Unterbrechung in der Saison 2005/06 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und 96 pochen auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits bei den Liga-Konkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erteilt wurde. „Wir halten noch einmal fest, dass der Ausnahme-Antrag, der gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden.“

Die in der DFL-Satzung verankerte Regel bestimmt, dass die Vereine der Bundesliga und 2. Liga nur eine Lizenz erhalten, wenn der jeweilige Stammverein nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmanteile - 50 Prozent plus einen Stimmenanteil - besitzt. Ausnahmen sieht die DFL nur vor, wenn man „seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat.“ Das DFL-Präsidium sah das Kriterium der „erheblichen Förderung“ nicht erfüllt.

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(Bild: KMM)



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