Urteil in GEZ-Streit

Deutscher Rundfunkbeitrag (fast) verfassungsgemäß

Medien
18.07.2018 10:48

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte am Mittwoch Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet. Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos.

Die Intendanten von ARD und ZDF begrüßten das Urteil des Verfassungsgerichts. Es sei „ein sehr gutes, wegweisendes Urteil“, sagte der derzeitige ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Es stärke die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem „guten Tag“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das Gericht habe aber auch klar gemacht, dass die Qualität des Angebots der Sender entscheidend sei. Das Urteil ermutige das ZDF deshalb, ernsthaft weiterzuarbeiten.

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 in Deutschland von jedem Wohnungsinhaber verlangt und beträgt 17,50 Euro im Monat. Der Betrag wird unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät steht und er gilt für Familienhaushalte ebenso wie für eine Single-Wohnung. Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Außerdem muss für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden.

Beitragspflicht für Zweitwohnungen gekippt
Für die gekippte Beitragspflicht für Zweitwohnungen muss nun bis Mitte 2020 eine Neuregelung gefunden werden. Bis dahin können sich aber laut dem Urteil schon jetzt Wohnungsinhaber, die für ihre Erstwohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Der ARD-Vorsitzende Wilhelm und ZDF-Intendant Bellut konnten die Höhe möglicher finanzieller Einbußen zunächst nicht beziffern. Wilhelm zeigte sich aber überzeugt, dass die Sender mit der vom Verfassungsgericht getroffenen Übergangslösung leben könnten. Die Entscheidung, die Beitragspflicht für Zweitwohnungen zu kippen, sei auch „nachvollziehbar begründet“.

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