Nach Gerichtsurteil

„Für Tätowierer wird das Risiko viel größer“

Steiermark
18.07.2018 05:00

„Mit diesem Risiko könnte Tätowieren künftig unmöglich werden!“ Diese Sorge hegen auch steirische Künstler, nachdem der Oberstes Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gesprochen hat: Demnach kommt Tätowierern künftig eine Haftung zu wie einem Hautarzt. Das, obwohl sie keine solche Ausbildung haben. Die Szene bangt.

Das „Peckerl“ ist beliebt wie kaum zuvor, vor allem Junge lassen sich nicht nur kleine, süße Herzerln machen, sondern auch großflächige Bilder. „Das ist der Trend“, sagt Iris Urschitz vom Grazer Tätowierstudio „Stichtag“. „Wir haben richtig gut zu tun…“

Jetzt aber macht auch sie sich Sorgen. Eine heftige allergische Reaktion auf eine Tätowierung - es musste sogar Haut transplantiert werden! - hatte nun das Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Folge. Demnach hätte es der Tätowierer unterlassen, die Kundin umfassend über alle Risiken aufzuklären.

„Haftung wie ein Dermatologe“
Tattookünstler gelten nun als „Sachverständige mit besonderer Sachkenntnis“. Anwalt Hans Toriser erklärt: „Der OGH lastet Tätowierern eine Haftung wie einem Dermatologen auf, obwohl sie keine derartige Ausbildung haben.“

„Unser Risiko wird viel höher“
Iris Urschitz führt seit 21 Jahren ihren beliebten Laden, eine allergische Reaktion hatte sie ein einziges Mal. Schon bislang müssen Kunden bei ihr exakte Angaben machen, von Kreislaufbeschwerden zu Stoffwechselproblemen alles angeben.

„Wenn jemand eine Allergie hat und ein Tattoo möchte, kann er sich anhand des Produktdatenblattes zur Farbe beim Arzt auf eine Reaktion testen lassen.“ Aber auch sie fürchtet: „Tätowieren wird möglich bleiben - aber unser Risiko wird viel höher.“

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